Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist bemüht, ihre Website bergische-krankenkasse.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bergische-krankenkasse.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.

Die Website ist mit den genannten Anforderungen derzeit grundsätzlich vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den nationalen Rechtsvorschriften

  • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden
  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien, insbesondere ältere Geschäftsberichte und Transparenzberichte, entsprechen nicht vollständig dem Standard PDF/UA (DIN ISO 14289-1) und sind daher für Nutzerinnen und Nutzer mit assistiven Technologien nicht in jedem Fall uneingeschränkt zugänglich.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder und grafischen Elemente verfügen derzeit bereits über aussagekräftige Alternativtexte, was die Nutzung für Screenreader erschwert.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Derzeit werden keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung von der barrierefreien Gestaltung ausgenommen.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften

Derzeit liegen keine Inhalte vor, die außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde in ihrer ursprünglichen Form am 21. September 2020 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website bergische-krankenkasse.de erstellt. Sie wurde am 2. Januar 2025 zuletzt aktualisiert.

Die Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 erfolgte durch eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Solltest du auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktiere uns bitte:

BERGISCHE KRANKENKASSE
42715 Solingen

E-Mail: barrierefreiheit@bergische-krankenkasse.de
Telefon: 0212 22620

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53

10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de