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Wenn du wegen schwerer Krankheit, einer Kur oder während eines Krankenhausaufenthalts deinen Haushalt zeitweise nicht allein bewältigen kannst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese kannst du bei uns beantragen.
Hier erfährst du:
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Du kannst bei uns eine Haushaltshilfe beantragen, wenn du zum Beispiel
zeitweise deinen Haushalt selbst nicht weiterführen kannst.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist begrenzt auf 26 Wochen.
Darüber hinaus kannst du unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe bekommen, wenn du
Die Haushaltshilfe unterstützt dich für maximal 4 Wochen.
Sofern ein Kind bei dir im Haushalt lebt, welches jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich dein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Die Haushaltshilfe musst du immer vorab bei uns beantragen. Für den Antrag benötigst du eine ärztliche Bescheinigung. Deine Ärztin oder dein Arzt bestätigt dir darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und gibt an, in welchem Umfang und wie lange du die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigst. Außerdem soll der Arzt angeben, ab wann der Unterstützungsbedarf besteht und welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.
Der Umfang der Haushaltshilfe bestimmt sich nach deinem individuellen Hilfebedarf. Wenn du noch zu einer teilweisen Haushaltsführung (z. B. Verrichtung bestimmter Arbeiten) in der Lage bist, ist die Haushaltshilfe in entsprechend eingeschränktem Umfang möglich.
Sofern die Arbeiten ganz oder teilweise von einer im Haushalt lebenden Person weiterhin durchgeführt werden können, entfällt der Anspruch auf Haushaltshilfe. So besteht zum Beispiel an arbeitsfreien Tagen oder für Zeiten eines bezahlten Urlaubs, einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit kein oder kein vollumfänglicher Anspruch auf Haushaltshilfe.
Wenn du eine Haushaltshilfe während eines Krankenhausaufenthalts, einer medizinischen Vorsorge für Mütter beziehungsweise Väter oder wegen einer medizinischen Rehabilitation beantragst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du wirst stationär im Krankenhaus aufgenommen, nimmst an einer medizinischen Vorsorge für Mütter/Väter oder an einer medizinischen Rehabilitation teil.
Wenn du aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Operation eine Haushaltshilfe für 4 Wochen beantragst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Anspruch verlängert sich auf bis zu 26 Wochen, wenn
Die Haushaltshilfe kann entweder durch eine Organisation wie einem Pflegedienst durchgeführt werden oder durch einen Leistungserbringer, der mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann.
Die Unterstützung im Haushalt kann auch durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn sichergestellt werden (Personen, mit denen du nicht im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert bist).
Helfen dir Verwandte im Haushalt, mit denen du im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert bist, zum Beispiel deine Eltern, Geschwister oder deine Großeltern, können wir keine entsprechende Vergütung zahlen. Die BERGISCHE kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten.
Informiere dich hierzu gerne bei uns.
Die Haushaltshilfe rechnet die Kosten in der Regel direkt mit uns ab. Für jeden Tag Haushaltshilfe leistest du eine Zuzahlung, wenn du über 18 Jahre alt bist. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn
Den Antrag auf Haushaltshilfe kannst du online, über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle stellen.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 15 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die BERGISCHE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.
Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung deines Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.
Du musst die Haushaltshilfe bei uns beantragen, bevor du die Leistung in Anspruch nimmst. Hast du ohne Zustimmung durch uns selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Die rechtlichen Grundlagen für Haushaltshilfe findest du im § 38 SGB V.
Weiterführende Informationen zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung findest du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums oder des GKV-Spitzenverbandes: