Wer kann Krankengeld für Selbstständige beantragen?

Wenn du selbstständig und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Das heißt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht arbeiten kannst, bekommst du kein Geld von der BERGISCHEN. Wünschst du dir eine solche zusätzliche Absicherung und einen Anspruch auf Krankengeld, musst du uns dies schriftlich mitteilen. Diese schriftliche Mitteilung nennt sich „Wahlerklärung“.

Wenn du eine Wahlerklärung bei uns abgibst, zahlst du einen etwas höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und hast dafür Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Der zusätzlich zu entrichtende Prozentsatz liegt derzeit bei 0,6 Prozent. Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Welche Voraussetzungen bestehen?

Die Wahlerklärung gilt nur für einen zukünftig eintretenden Krankheitsfall. Bist du bei Abgabe des Antrags bereits arbeitsunfähig oder tritt die Arbeitsunfähigkeit zwischen dem Tag der Abgabe und Vertragsbeginn ein, wirkt der Antrag ab dem Tag, an dem du wieder arbeitsfähig bist.

Wie hoch ist das Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?

Die Höhe des Krankengeldes beträgt, bis auf wenige Ausnahmefälle, 70 Prozent deines Arbeitseinkommens der vergangenen 12 Monate. Damit ist das Einkommen gemeint, das der Festsetzung deines Versicherungsbeitrags zugrunde gelegen hat.

Wenn du dich für eine Wahlerklärung entschieden hast und Krankengeld beziehen möchtest, musst du Folgendes beachten:

  • Der Anspruch auf Krankengeld entsteht jeweils erst von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an.
  • Wenn du krank bist, musst du deiner Krankenkasse innerhalb einer Woche eine Krankschreibung vorlegen, um Krankengeld zu bekommen.

In der Zeit, in der du Krankengeld bekommst, musst du unter Umständen weiterhin Beiträge zu deiner Pflegeversicherung und deinen Sozialversicherungen zahlen:

  • Wenn du Krankengeld beziehst, musst du für die Entgeltersatzleistung keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen (Ausnahmen betreffen Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitaleinkünften). Bist du jedoch in der Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung pflichtversichert, musst du diese Beiträge auch während deiner Krankschreibung weiterzahlen.

Wie kannst du Krankengeld für Selbständige beantragen?

Bitte reich uns zur Berechnung der Höhe deines Krankengeldes deinen aktuellen Einkommenssteuerbescheid ein. In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Falle melden wir uns bei dir. Den Antrag für das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung) kannst du online, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen. 

Zum Antrag für das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung)

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Wahlerklärung kann jederzeit bei uns abgegeben werden. Wenn du die Wahlerklärung mit deinem Mitgliedschaftsantrag abgibst, beginnt der Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Mitgliedschaft. Wir informieren dich schriftlich, sobald wir die Wahlerklärung bearbeitet haben.

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.  

Welche Kosten entstehen für dich?

Für die Bearbeitung deiner Wahlerklärung musst du nichts bezahlen.

Welche Fristen musst du beachten?

Die Wahlerklärung gilt für 3 Jahre. Wenn du den entsprechenden Tarif nicht vor Ablauf der drei Jahre kündigst, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Du kannst deine Wahlerklärung auch dann nicht rückgängig machen, wenn du die Krankenkasse wechselst. Ein Wechsel in die private Krankenkasse ist während der drei Jahre nicht möglich.

Bist du über die KSK versichert?

Wenn du über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert bist, hast du automatisch Anspruch auf Krankengeld.

Liegen deine Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze?

Dann ist der Krankentagegeld-Wahltarif der BERGISCHEN KRANKENKASSE genau das Richtige für dich. In jeweils 10-Euro-Schritten sicherst du dir bis zu 50 € kalendertäglich zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Mehr als das während der Krankheit entfallende Netto kann jedoch insgesamt nicht abgesichert werden. Das gesetzliche Krankengeld und das Wahltarifkrankengeld zusammen dürfen nicht höher als 70 Prozent des Bruttoeinkommens sein. Meld dich gern bei uns, sofern du Interesse hast.

Hier findest du die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für das aktuelle Jahr

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Krankengeld findest du im § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V und § 46 Satz 4 SGB V. Solltest du mit einer Entscheidung über deinen Krankengeldanspruch nicht einverstanden sein, kannst du Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen.

Wo findest du weitere Informationen zum Krankengeld für Selbständige?

Weiterführende Informationen zum Thema Krankengeld findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.