Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN

für Unternehmen in der Region

Arbeitgeber haben heutzutage mit den komplexen Anforderungen des Sozialversicherungssystems zu tun. Insbesondere bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Neugründungen, oder wenn Unternehmen zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, muss vieles berücksichtigt werden. Die wichtigsten Downloads, wie z.B. die Einzugsermächtigung (EzE) und weitere hilfreiche Informationen findest du auf dieser Seite.

Du hast Fragen? Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN hilft dir hierbei mit fachkundiger Kompetenz und fundierten Antworten.

Nimm gerne Kontakt zu uns auf.

Telefon: 0212 2262-230
E-Mail: beitraege@bergische-krankenkasse.de

Bei Fragen zur Umlage (Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2) wende dich bitte direkt an unsere Arbeitgeberversicherung. Weitere Informationen zur Umlage findest du dort auch auf www.bkk-aag.de 
Telefon: 0391 72518-100

Rechengrößen für 2026

Betriebsnummer (BBNR) der BERGISCHEN: 42039708

Beitragsbemessungsgrenzen:

Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung

West und Ost:
8.450 € pro Monat
101.400 € pro Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

West und Ost:
5.812,50 € pro Monat
69.750 € pro Jahr

 

Bezugsgröße:

West und Ost:
3.955 € pro Monat
47.460 € pro Jahr

 

Versicherungspflichtgrenzen:

Allgemeine Versicherungspflichtgrenze:

6.450 € pro Monat
77.400 € pro Jahr

Besondere Versicherungspflichtgrenze:

5.812,50 € pro Monat
69.750 € pro Jahr
 

Fälligkeitstermine:

28. Januar, 25. Februar, 26. März,
28. April, 27. Mai, 25. Juni,
29. Juli, 27. August, 28. September,
28. Oktober, 25. November, 28. Dezember


Umlagesätze:

U 1 (Arbeitsunfähigkeit):
Erstattungssätze
60 % 3) , allgemein, 2,10 % 
80 % 3) , erhöht, 4,00 % 
50 % 3) , ermäßigt, 1,73 % 

U 2 (Mutterschaft):
Erstattungssatz 100 % 4)
0,40 %

Insolvenzgeldumlage:
0,15 %

3) Arbeitgeberbeitragsanteile bereits mit abgegolten
4) Erstattungssatz 120 % bei Beschäftigungsverbot, inkl. Arbeitgeberbeitragsanteil