Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN
für Unternehmen in der Region
Arbeitgeber haben heutzutage mit den komplexen Anforderungen des Sozialversicherungssystems zu tun. Insbesondere bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Neugründungen, oder wenn Unternehmen zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, muss vieles berücksichtigt werden. Die wichtigsten Downloads, wie z.B. die Einzugsermächtigung (EzE) und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Sie haben Fragen? Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN hilft Ihnen hierbei mit fachkundiger Kompetenz und fundierten Antworten.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Telefon: 0212 2262-230
E-Mail: beitraege@bergische-krankenkasse.de
Bei Fragen zur Umlage (Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2) wenden Sie sich bitte direkt an unsere Arbeitgeberversicherung. Weitere Informationen zur Umlage finden Sie dort auch auf www.bkk-aag.de
Telefon: 0391 72518-100
Rechengrößen für 2025
Betriebsnummer (BBNR) der BERGISCHEN: 42039708
Beitragsbemessungsgrenzen:
Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung
West und Ost (erstmals einheitlich in ganz Deutschland):
8.050 € pro Monat
96.600 € pro Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung
West und Ost:
5.512,50 € pro Monat
66.150 € pro Jahr
Bezugsgröße:
West und Ost (erstmals einheitlich in ganz Deutschland):
3.745 € pro Monat
Versicherungspflichtgrenzen:
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze:
6.150 € pro Monat
73.800 € pro Jahr
Besondere Versicherungspflichtgrenze:
5.512,50 € pro Monat
66.150 € pro Jahr
Fälligkeitstermine:
27. Januar, 24. Februar, 29. März,
27. April, 27. Mai, 28. Juni,
27. Juli, 29. August, 28. September
27. Oktober, 28. November, 28. Dezember
Umlagesätze:
U 1 (Arbeitsunfähigkeit):
Erstattungssätze
60 % 3) , allgemein, 2,10 %
80 % 3) , erhöht, 4,00 %
50 % 3) , ermäßigt, 1,73 %
U 2 (Mutterschaft):
Erstattungssatz 100 % 4)
0,30 %
Insolvenzgeldumlage:
0,06 %
3) Arbeitgeberbeitragsanteile bereits mit abgegolten
4) Erstattungssatz 120 % bei Beschäftigungsverbot, inkl. Arbeitgeberbeitragsanteil