Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN

für Unternehmen in der Region

Arbeitgeber haben heutzutage mit den komplexen Anforderungen des Sozialversicherungssystems zu tun. Insbesondere bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Neugründungen, oder wenn Unternehmen zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, muss vieles berücksichtigt werden. Die wichtigsten Downloads, wie z.B. die Einzugsermächtigung (EzE) und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Sie haben Fragen? Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN hilft Ihnen hierbei mit fachkundiger Kompetenz und fundierten Antworten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Telefon: 0212 2262-230
E-Mail: beitraege@bergische-krankenkasse.de

Rechengrößen für 2024

Betriebsnummer (BBNR) der BERGISCHEN: 42039708

Beitragsbemessungsgrenzen:

Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung

West:
7.550 € pro Monat
90.600 € pro Jahr

Ost:
7.450 € pro Monat
89.400 € pro Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

West und Ost:
5.175 € pro Monat
62.100 € pro Jahr

 

Bezugsgröße:

West: 3.535 € pro Monat
Ost: 3.465 € pro Monat

 

Versicherungspflichtgrenzen:

Allgemeine Versicherungspflichtgrenze:

5.775 € pro Monat
69.300 € pro Jahr

Besondere Versicherungspflichtgrenze:

5.175 € pro Monat
62.100 € pro Jahr


Fälligkeitstermine:

29. Januar, 27. Februar, 26. März,
26. April, 28. Mai, 26. Juni,
29. Juli, 28. August, 26. September
29. Oktober, 27. November, 23. Dezember

 

Umlagesätze:

U 1 (Arbeitsunfähigkeit):
Erstattungssätze
60 % 3) , allgemein, 2,30 % 
80 % 3) , erhöht, 4,40 % 
50 % 3) , ermäßigt, 1,90 % 

U 2 (Mutterschaft):
Erstattungssatz 100 % 4)
0,45 %

Insolvenzgeldumlage:
0,06 %

3) Arbeitgeberbeitragsanteile bereits mit abgegolten
4) Erstattungssatz 120 % bei Beschäftigungsverbot, inkl. Arbeitgeberbeitragsanteil

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

Deswegen ist bei uns der Wechsel auch so angenehm wie möglich: Du wirst Mitglied und wir machen für dich den Rest.

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