Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN
für Unternehmen in der Region
Arbeitgeber haben heutzutage mit den komplexen Anforderungen des Sozialversicherungssystems zu tun. Insbesondere bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Neugründungen, oder wenn Unternehmen zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, muss vieles berücksichtigt werden. Die wichtigsten Downloads, wie z.B. die Einzugsermächtigung (EzE) und weitere hilfreiche Informationen findest du auf dieser Seite.
Du hast Fragen? Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN hilft dir hierbei mit fachkundiger Kompetenz und fundierten Antworten.
Nimm gerne Kontakt zu uns auf.
Telefon: 0212 2262-230
E-Mail: beitraege@bergische-krankenkasse.de
Bei Fragen zur Umlage (Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2) wende dich bitte direkt an unsere Arbeitgeberversicherung. Weitere Informationen zur Umlage findest du dort auch auf www.bkk-aag.de
Telefon: 0391 72518-100
Rechengrößen für 2026
Betriebsnummer (BBNR) der BERGISCHEN: 42039708
Beitragsbemessungsgrenzen:
Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung
West und Ost:
8.450 € pro Monat
101.400 € pro Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung
West und Ost:
5.812,50 € pro Monat
69.750 € pro Jahr
Bezugsgröße:
West und Ost:
3.955 € pro Monat
47.460 € pro Jahr
Versicherungspflichtgrenzen:
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze:
6.450 € pro Monat
77.400 € pro Jahr
Besondere Versicherungspflichtgrenze:
5.812,50 € pro Monat
69.750 € pro Jahr
Fälligkeitstermine:
28. Januar, 25. Februar, 26. März,
28. April, 27. Mai, 25. Juni,
29. Juli, 27. August, 28. September,
28. Oktober, 25. November, 28. Dezember
Umlagesätze:
U 1 (Arbeitsunfähigkeit):
Erstattungssätze
60 % 3) , allgemein, 2,10 %
80 % 3) , erhöht, 4,00 %
50 % 3) , ermäßigt, 1,73 %
U 2 (Mutterschaft):
Erstattungssatz 100 % 4)
0,40 %
Insolvenzgeldumlage:
0,15 %
3) Arbeitgeberbeitragsanteile bereits mit abgegolten
4) Erstattungssatz 120 % bei Beschäftigungsverbot, inkl. Arbeitgeberbeitragsanteil