Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN

für Unternehmen in der Region

Arbeitgeber haben heutzutage mit den komplexen Anforderungen des Sozialversicherungssystems zu tun. Insbesondere bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Neugründungen, oder wenn Unternehmen zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen, muss vieles berücksichtigt werden. Die wichtigsten Downloads, wie z.B. die Einzugsermächtigung (EzE) und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Sie haben Fragen? Der Arbeitgeber-Service der BERGISCHEN hilft Ihnen hierbei mit fachkundiger Kompetenz und fundierten Antworten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Telefon: 0212 2262-230
E-Mail: beitraege@bergische-krankenkasse.de

Bei Fragen zur Umlage (Arbeitgeberaufwendungen U1 und U2) wenden Sie sich bitte direkt an unsere Arbeitgeberversicherung. Weitere Informationen zur Umlage finden Sie dort auch auf www.bkk-aag.de 
Telefon: 0391 72518-100

Rechengrößen für 2025

Betriebsnummer (BBNR) der BERGISCHEN: 42039708

Beitragsbemessungsgrenzen:

Rentenversicherung- und Arbeitslosenversicherung

West und Ost (erstmals einheitlich in ganz Deutschland):
8.050 € pro Monat  
96.600 € pro Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

West und Ost:
5.512,50 € pro Monat
66.150 € pro Jahr

 

Bezugsgröße:

West und Ost (erstmals einheitlich in ganz Deutschland):
3.745 € pro Monat

 

Versicherungspflichtgrenzen:

Allgemeine Versicherungspflichtgrenze:

6.150 € pro Monat
73.800 € pro Jahr

Besondere Versicherungspflichtgrenze:

5.512,50 € pro Monat
66.150 € pro Jahr


Fälligkeitstermine:

27. Januar, 24. Februar, 29. März,
27. April, 27. Mai, 28. Juni,
27. Juli, 29. August, 28. September
27. Oktober, 28. November, 28. Dezember

 

Umlagesätze:

U 1 (Arbeitsunfähigkeit):
Erstattungssätze
60 % 3) , allgemein, 2,10 % 
80 % 3) , erhöht, 4,00 % 
50 % 3) , ermäßigt, 1,73 % 

U 2 (Mutterschaft):
Erstattungssatz 100 % 4)
0,30 %

Insolvenzgeldumlage:
0,06 %

3) Arbeitgeberbeitragsanteile bereits mit abgegolten
4) Erstattungssatz 120 % bei Beschäftigungsverbot, inkl. Arbeitgeberbeitragsanteil