Verschiedene Tabletten auf weißem Untergrund.

Zuzahlung & Befreiung bei Medikamenten und Generika

Arzneimittel bzw. Medikamente kann man schlucken, zerkauen, trinken, auftragen und zergehen lassen. Es gibt sie in unterschiedlichen Formen, Dosierungen und Konsistenzen. Doch was alle Medikamente eint, ist ihr Zweck: Sie alle dienen zur Heilung, Vorbeugung und Linderung von Schmerzen und Krankheiten. Dafür enthalten sie einen oder mehrere Wirkstoffe mit wirkneutralen Hilfsstoffen. Die Wirkstoffe können chemisch hergestellt oder aus Tieren, Pflanzen und menschlichen Gewebeteilen extrahiert werden. Jedes Medikament muss vor seinem Marktstart vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden.

Man unterscheidet Medikamente in:

  • apothekenpflichtig
  • rezept- bzw. verschreibungspflichtig (gibt es nur in Apotheken gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung)
  • freiverkäuflich (dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden)
  • verkehrsfähige Betäubungsmittel (gibt es nur in Apotheken gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes)

Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht zu Medikamenten.

Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Die BERGISCHE übernimmt in der Regel die Kosten für alle verschreibungspflichtige Arzneimittel. Du musst lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung tragen.

  • Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, und nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Medikaments)
  • Die Zuzahlung gilt pro Medikament und nicht pro ausgestelltem Rezept
  • Wenn das Medikament weniger als fünf Euro kostet, trägt der Patient die Kosten des Medikaments allein
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von Zuzahlungen befreit
  • Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bekommen darüber hinaus auch nicht rezeptpflichtige Medikamente bezahlt
  • Arzneimittel, die im Zuge der Schwangerschaft und Geburt notwendig sind, sind zuzahlungsbefreit
  • Eine Zuzahlungsbefreiung können Versicherte beantragen, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder die Zuzahlungen die Belastungsgrenzen übersteigen

Welche Medikamente sind zuzahlungsbefreit?

Arzneimittel mit einem Festbetrag kann der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) von der Zuzahlung freistellen. Dafür muss der Preis des Arzneimittels mindestens 30 Prozent niedriger als der jeweils geltende Festbetrag sein. Eine Liste der Arzneimittel mit Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen wird in regelmäßigen Abständen vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Apothekerverband aktualisiert und veröffentlicht:

Kostenerstattung Wahlarzneimittel

Versicherte der BERGISCHEN KRANKENKASSE müssen, wenn der Arzt ihnen ein Medikament verschreibt und Sie das vom Arzt empfohlene Rabattarzneimittel wählen, nichts zuzahlen. Dafür hat die BERGISCHE für dich besonders günstige Konditionen mit den Herstellern ausgehandelt. Möchtest du dagegen lieber unter den drei günstigsten Rabattarzneimitteln auswählen, die der Apotheker dir vorschlägt, erhältst du 90 % der Kosten. Dein Wunschpräparat kannst du erhalten, wenn du es zunächst selbst bezahlst. Reichest du anschließend Rechnung und Rezept ein, erstatten wir dir diese zum Teil – jedoch mit maximal 70 % des Betrages.

Reduktion von Zu- bzw. Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika

Versicherte der BERGISCHEN können bares Geld sparen, denn die BERGISCHE hat mit vielen Arzneimittelfirmen Rabattverträge abgeschlossen. Damit ist gewährleistet, dass Sie in der Apotheke immer dann das kostengünstigere Medikament erhalten, wenn von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt kein Präparat ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt wurde. Die kostengünstigeren Medikamente sind in der Regel Generika. Ein Generikum (oder Nachahmer Präparat) ist ein Arzneimittel, das wirkstoffmäßig mit einem bereits früher zugelassenen Arzneimittel übereinstimmt. Von dem Originalpräparat kann sich das Generikum bezüglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden. Qualitativ ist das Generikum allerdings genauso hochwertig wie das Originalpräparat.

Versicherte der BERGISCHEN profitieren also von einer Zuzahlungsbefreiung von Generika und Patentarzneimitteln.

 

Informationen zu weiteren Bereichen der gesetzlichen Zuzahlungsbefreiung findest du hier:

Unsere starken Partner

Bergische Versandapotheke / Aufderhöher-Apotheke

Die Bergische Versandapotheke bietet Versicherten der BERGISCHEN 5 % Partnerrabatt auf freiverkäufliche Artikel. Dies gilt zusätzlich zu den bereits reduzierten Preisen vor Ort (gegen Vorlage der Gesundheitskarte) und im Online-Shop (Registrierung). Daneben bietet die Bergische Versandapotheke auch Produkte aus den Bereichen Naturheilkunde und Homöopathie. Du erhältst verschreibungspflichtige Arzneimittel (nicht rabattfähig) versandkostenfrei über den Online-Shop. Ansonsten betragen die Kosten für den Versand freiverkäuflicher Artikel bei einem Bestellwert unter 40 € innerhalb von Deutschland 4 €.