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Für einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen Zuzahlungen an. Das sind zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente, Verbandmittel oder auch Hilfsmittel wie ein Rollator.
Doch mehr als einen bestimmten Betrag muss niemand für Medikamente und Arztleistungen bezahlen: Dafür hat der Gesetzgeber die sogenannte Belastungsgrenze definiert. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltsjahreseinkommen. Bei chronisch Erkrankten ist es ein Prozent der Bruttojahreseinkünfte, für alle anderen sind es zwei Prozent. Deine persönliche Belastungsgrenze kannst du dir über unseren Zuzahlungsrechner ganz einfach anzeigen lassen.
Liegen deine (voraussichtlichen) Gesundheitsausgaben über dem Betrag, den der Rechner anzeigt, kannst du dich für jeweils ein Kalenderjahr von deinen Zuzahlungen befreien lassen. Als „Befreiungskärtchen“ haben viele davon schon einmal gehört. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Dein Vorteil bei der Vorauszahlung: Du musst keine Quittungen mehr sammeln und keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.
Für das Bruttohaushaltsjahreseinkommen werden die Einnahmen aller Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Hierzu gehören auch Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden (unabhängig von der Krankenversicherung). Ab dem darauffolgenden Kalenderjahr können Kinder nur berücksichtigt werden, wenn sie familienversichert sind.
Zum Haushaltseinkommen gehören alle Bruttoeinnahmen im betreffenden Kalenderjahr, unabhängig von deren Steuerpflicht. Das sind zum Beispiel:
Als Zuzahlungen werden bestimmte Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel bezeichnet, die der Patient selbst übernehmen muss. Dazu zählen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von allen Zuzahlungen (Ausnahme: Fahrkosten und Zahnersatz) befreit.
Bei Inanspruchnahme einiger Leistungen sieht der Gesetzgeber einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung vor. Doch der Eigenanteil ist begrenzt, damit du finanziell nicht übermäßig belastet wirst. Er liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt, wenn die Voraussetzungen nach dem SGB V erfüllt sind, eine Grenze von 1 Prozent. Maßgeblich für das Erreichen der Belastungsgrenze sind dabei alle gesetzlichen Zuzahlungen, die du oder die bei dir lebenden Angehörigen gezahlt haben. Sammle bitte hierfür deine Quittungen.