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Die Kindheit und Jugend sollte eine Zeit der Unbeschwertheit sein und um die Entwicklung der Liebsten gut im Blick zu halten, sind regelmäßige Untersuchungen beim Kinderarzt vorgesehen – von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Diese Untersuchungen werden U- und J-Untersuchungen genanntn. Sie dienen zur Früherkennung von Krankheiten und Vorsorge. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Doch welche U- und J-Untersuchungen gibt es und was muss ich beachten? Wir klären auf!
Eine Übersicht aller Vorsorge- und Früherkennungsangebote bietet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat nach § 25 SGB V ein Recht auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen.
Die Teilnahme an den U/J-Untersuchungen ist freiwillig.
Neben den allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gibt es auch Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
Neben der Vorsorgeleistung gehört ein ärztliches Aufklärungsgespräch, in dem die jeweilige Untersuchung genau erklärt wird.
Darüber hinaus gibt es weitere Vorsorge- und Zusatzleistungen für Kinder und Jugendliche, die je nach Krankenkasse übernommen werden. Ein Vergleich lohnt sich.
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