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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme beschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab dem 1. Juli 2019.
Alle Anspruchsberechtigten gesetzlicher Krankenkassen haben dann die Möglichkeit, die kostenfreien Angebote zur Früherkennung und Vorbeugung von Darmkrebs zu nutzen. Ob Sie die Untersuchungen wahrnehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst. Die Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung ist freiwillig. Wenn Sie sich entscheiden, nicht daran teilzunehmen, hat dies für Ihren Versicherungsschutz keine Folgen. Auch wenn Sie irgendwann an Darmkrebs erkranken sollten, übernimmt die bergische selbstverständlich die Behandlungskosten.
Die Kunden werden von uns angeschrieben und erhalten eine umfassende und verständliche Information über Organisation und Ablauf des jeweiligen Krebsfrüherkennungsprogramms sowie Nutzen und Risiken der jeweiligen Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Alle Versicherten erhalten die Einladungsschreiben nach Vollendung des 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres. Einen Untersuchungstermin vereinbaren Sie selbstständig bei Ihrem Arzt des Vertrauens.
Die Anspruchsberechtigung zur Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung besteht unabhängig von der Einladung. Auf unserer Website halten wir für Sie die Versichertenbroschüre bereit.
Weitere Informationen
www.die-bergische-kk.de und www.g-ba.de
TEXT Heike Ambaum