Den allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 % teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide zahlen jeweils 7,3 % auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze.
Dein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €. Dieser Höchstbetrag dient als Berechnungsgrundlage für deinen Beitrag. Einnahmen darüber hinaus wirken sich nicht mehr auf deinen Beitrag aus.