Junge Frau am Telefonieren

Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Behandlungsfehler vermutet?

Ein Behandlungsfehler ist ein Ereignis, das im Rahmen einer medizinischen Versorgung auftritt und zu einer Schädigung oder Beeinträchtigung der Gesundheit des Patienten führt.
Solche Fehler können unter anderem verursacht werden durch:

  • eine Fehldiagnose
  • eine falsche Medikation
  • einen chirurgischen Eingriff mit Komplikationen
  • unzureichende Patientenaufklärung
  • mangelhafte Hygiene
  • das Ausbleiben einer notwendigen Überweisung an Fachärzte oder Kliniken
  • Fehler beim Einsatz oder der Kontrolle medizinisch-technischer Geräte (z. B. Röntgen)

Wie läuft die Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers ab?

1. Melden des Verdachtes

Besteht bei dir der Verdacht einen Behandlungsfehler erlitten zu haben, kannst du uns auf folgenden Wegen unkompliziert darüber informieren:

Schildere uns dein Anliegen schriftlich.

Nimm telefonischen Kontakt mit unserem Fachteam Regresse auf.

  • per Telefon (0212 2262 – 265)
    Montag bis Freitag: 8 - 16 Uhr

Bei der Beschreibung deines Verdachtes kannst du dich an folgenden Fragen orientieren:

  • Wie ereignete sich das Schadensereignis?
  • Aufgrund welcher Beschwerden wurde der Arzt/ das Krankenhaus aufgesucht?
  • Wer hat den Behandlungsfehler deiner Ansicht nach verschuldet/ verursacht?
  • Welche Gesundheitsbeeinträchtigungen hast du?
  • Hast du bereits an anderer Stelle ärztliche Hilfe in Anspruch genommen?
  • Wurdest du zuvor über die Behandlung und die möglichen Risiken aufgeklärt?

2. Unterlagen und medizinisches Gutachten

Sobald du uns deinen Verdacht geschildert hast, kann die BERGISCHE KRANKENKASSE ein unabhängiges medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen. Für dich entstehen dabei keine Kosten. Zur Erstellung des Gutachtens werden alle relevanten medizinischen Unterlagen benötigt. Diese fordern wir auf Wunsch direkt bei den behandelnden Ärzten, Therapeuten oder Kliniken für dich an.

3. Auswertung des medizinschen Gutachtens

Das Ergebnis des medizinischen Gutachtens wird von unseren Experten geprüft und dir zur Verfügung gestellt. 

4. Optionen bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers

Sollte das Gutachten des Medizinischen Dienstes deinen Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigen, beraten wir dich gerne ausführlich zu den weiteren Schritten.

Außergerichtliche Einigung:

Du kannst auch selbst ein Gutachten bei einer Schlichtungsstelle der Landesärztekammer in Auftrag geben.

Gerichtliche Verfolgung:

Konnte dein Anliegen in einer außergerichtlichen Einigung nicht geklärt werden, gibt es die Möglichkeit dieses vor Gericht weiter zu verfolgen. Die Kosten der gerichtlichen Verfolgung (Anwaltskosten, Prozesskosten etc.) kann die BERGISCHE Krankenkasse leider nicht für dich übernehmen, aber unsere Fachexperten stehen dir bei der Verhandlung beratend zur Seite.