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Ein Behandlungsfehler ist ein Ereignis, das im Rahmen einer medizinischen Versorgung auftritt und zu einer Schädigung oder Beeinträchtigung der Gesundheit des Patienten führt.
Solche Fehler können unter anderem verursacht werden durch:
Besteht bei dir der Verdacht einen Behandlungsfehler erlitten zu haben, kannst du uns auf folgenden Wegen unkompliziert darüber informieren:
Schildere uns dein Anliegen schriftlich.
per App
Nimm telefonischen Kontakt mit unserem Fachteam Regresse auf.
Bei der Beschreibung deines Verdachtes kannst du dich an folgenden Fragen orientieren:
Sobald du uns deinen Verdacht geschildert hast, kann die BERGISCHE KRANKENKASSE ein unabhängiges medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst beauftragen. Für dich entstehen dabei keine Kosten. Zur Erstellung des Gutachtens werden alle relevanten medizinischen Unterlagen benötigt. Diese fordern wir auf Wunsch direkt bei den behandelnden Ärzten, Therapeuten oder Kliniken für dich an.
Das Ergebnis des medizinischen Gutachtens wird von unseren Experten geprüft und dir zur Verfügung gestellt.
Sollte das Gutachten des Medizinischen Dienstes deinen Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigen, beraten wir dich gerne ausführlich zu den weiteren Schritten.
Außergerichtliche Einigung:
Du kannst auch selbst ein Gutachten bei einer Schlichtungsstelle der Landesärztekammer in Auftrag geben.
Gerichtliche Verfolgung:
Konnte dein Anliegen in einer außergerichtlichen Einigung nicht geklärt werden, gibt es die Möglichkeit dieses vor Gericht weiter zu verfolgen. Die Kosten der gerichtlichen Verfolgung (Anwaltskosten, Prozesskosten etc.) kann die BERGISCHE Krankenkasse leider nicht für dich übernehmen, aber unsere Fachexperten stehen dir bei der Verhandlung beratend zur Seite.