Medizinischer Kinderschutz ProKidS

Die besondere Versorgung Medizinischer Kinderschutz "ProKids" entstand als Folgeangebot aus dem bisherigen Innovationsfondsprojekt nach § 92a SGB V "MeKidS Medizinischer Kinderschutz im Ruhrgebiet", welcher durch automatisches Auslaufen am 31.12.2022 endete.

Zunehmende Fallzahlen von körperlicher und psychischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung liegen muss, zu der auch die medizinischen Versorgungseinrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten müssen. Nicht detektierte bzw. durch die Hilfesysteme aufgefangene Kinderschutzfälle ziehen weitreichende Folgen nach sich. Sie betreffen insbesondere die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Form von Beeinträchtigungen der körperlichen, der kognitiven sowie der sozial-emotionalen Entwicklung. Auch volkswirtschaftlich betrachtet entstehen gesamtgesellschaftliche Folgekosten.

Aufgrund der derzeitigen Organisation und Ausgestaltung bleibt der medizinische Kinderschutz systematisch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Vertrag regelt Inhalt, Umfang und Ablauf des medizinischen Kinderschutzes ergänzend zur bestehenden Regelversorgung entsprechend der S3+ Kinderschutzleitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik" sowie auf Basis des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Ziel ist die fach- und sachgerechte Abklärung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unter Einbezug der Betroffenen sowie die Überleitung in die entsprechenden Hilfesysteme. Dazu gehören sowohl die ausführliche kinderschutzbezogene ärztliche Diagnosestellung als auch die Gefährdungseinschätzung. Teilnahmeberechtige Kinder von 0 bis einschließlich 17 Jahren, die mind. eine der

Voraussetzungen erfüllen:
 

  • a. PatientIn mit Fraktur jeder Art unklarer Genese
  • b. PatientIn mit Hämatomen unklarer Genese
  • c. PatientIn mit Verbrennung unklarer Genese
  • d. PatientIn durch (anonyme) Meldungen an das Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung/Vorstellungen durch das Jugendamt oder auf Aufforderung des Jugendamtes
  • e. PatientIn mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • f. PatientIn mit gesichertem sexuellem Missbrauch
  • g. PatientIn nach Vergewaltigung akut
  • h. PatientIn mit Vernachlässigung, bei der/dem das Jugendamt involviert werden muss
  • i. PatientIn drogenabhängiger oder minderjähriger Eltern, bei denen zur Absicherung des Kindeswohls das Jugendamt involviert werden muss. Ärzte sind verpflichtet den ICD T.74 angeben, wenn der Verdacht besteht, dass die Verletzung durch Gewalt entstanden ist oder es sich tatsächlich um Kindswohlgefährdung handelt. Die Behandlungsregion ist auf Nordrhein-Westfalen begrenzt, die Zugangsmöglichkeit besteht jedoch bundesweit.

Teilnehmende Leistungserbringer:

Die 9 Kliniken des IF-Projektes MeKids:
 

  • das Helios Klinikum Wuppertal
  • die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer
  • die Helios St. Johannes Klinik Duisburg
  • das Katholische Klinikum in Bochum
  • das Klinikum Dortmund
  • das Elisabeth Krankenhaus Essen
  • das Marien Hospital Witten
  • das Evangelische Krankenhaus Oberhausen und
  • die Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Rechtsgrundlage § 140a SGB V