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Die besondere Versorgung Medizinischer Kinderschutz "ProKids" entstand als Folgeangebot aus dem bisherigen Innovationsfondsprojekt nach § 92a SGB V "MeKidS Medizinischer Kinderschutz im Ruhrgebiet", welcher durch automatisches Auslaufen am 31.12.2022 endete.
Zunehmende Fallzahlen von körperlicher und psychischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung liegen muss, zu der auch die medizinischen Versorgungseinrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten müssen. Nicht detektierte bzw. durch die Hilfesysteme aufgefangene Kinderschutzfälle ziehen weitreichende Folgen nach sich. Sie betreffen insbesondere die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Form von Beeinträchtigungen der körperlichen, der kognitiven sowie der sozial-emotionalen Entwicklung. Auch volkswirtschaftlich betrachtet entstehen gesamtgesellschaftliche Folgekosten.
Aufgrund der derzeitigen Organisation und Ausgestaltung bleibt der medizinische Kinderschutz systematisch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Vertrag regelt Inhalt, Umfang und Ablauf des medizinischen Kinderschutzes ergänzend zur bestehenden Regelversorgung entsprechend der S3+ Kinderschutzleitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik" sowie auf Basis des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Ziel ist die fach- und sachgerechte Abklärung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unter Einbezug der Betroffenen sowie die Überleitung in die entsprechenden Hilfesysteme. Dazu gehören sowohl die ausführliche kinderschutzbezogene ärztliche Diagnosestellung als auch die Gefährdungseinschätzung. Teilnahmeberechtige Kinder von 0 bis einschließlich 17 Jahren, die mind. eine der