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Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) unterstützt Menschen mit Gesundheitsschäden, die durch Ereignisse entstehen, für deren Folgen der Staat eine besondere Verantwortung übernimmt. Dazu gehört unter anderem häusliche Gewalt. Das Gesetz soll Betroffene dabei unterstützen, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen davon zu bewältigen.
Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, kann Anspruch auf unterschiedliche Leistungen haben – finanzielle wie auch medizinische. Je nach Einzelfall können dazu gehören:
Schnelle Hilfen, etwa psychologische Erstversorgung über Traumaambulanzen oder Fallmanagement
Heilbehandlung und Psychotherapie
Leistungen zur Teilhabe, etwa bei Arbeit, Ausbildung oder sozialer Teilhabe
Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit
Monatliche Entschädigungszahlungen sowie weitere Einzelfallhilfen
Leistungen für Angehörige und Hinterbliebene.
Die Höhe einer monatlichen Entschädigung hängt insbesondere vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab.
Du kannst uns vertrauen: Was du dem Sozialen Dienst erzählst, dringt nicht nach außen. Als Versicherte der BERGISCHEN kannst du dich zu jeder Zeit und jederzeit wieder an den Sozialen Dienst wenden.
Du erreichst Simone Haferkorn telefonisch montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0212 2262-106. Alternativ kannst du auch direkt einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Sozialen Dienst vereinbaren.
Mit unserem Sozialen Dienst kannst du so sprechen, wie es für dich passt: Persönlich, telefonisch oder auch per Videocall. Wenn du möchtest, kannst du noch jemanden zur Unterstützung dabei haben, aus deinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder weitere Fachkräfte aus einer Beratungsstelle.
Meld dich einfach bei Simone Haferkorn und vereinbare einen Termin:
Telefon: 0212 2262-106