Gesundheitsvorsorge, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht

Viele Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus bieten Arztpraxen weitere Untersuchungen an, die als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet werden. Diese Leistungen können in bestimmten Situationen sinnvoll sein, beispielsweise zur erweiterten Vorsorge oder zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen.
Mit dem Prämienguthaben aus deinem FlexiBonus²​​​​​​​ kannst du ausgewählte IGeL-Leistungen finanzieren und so aktiv in deine Gesundheit investieren.

Welche IGeL-Leistungen können über den FlexiBonus² genutzt werden?

Dein Bonusguthaben kannst du für folgende ärztliche Zusatzleistungen einsetzen:

  • Check-up außerhalb des gesetzlichen Untersuchungsrhythmus
  • FOBplus-Stuhltest zur erweiterten Darmkrebsvorsorge
  • Glaukom-Vorsorge inklusive Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung
  • Hautkrebsscreening mit Auflichtmikroskopie
  • Schutzimpfungen
  • Mammographie zur Brustkrebsvorsorge vor dem 50. Lebensjahr
  • Osteoporose-Screening (Knochendichtemessung)
  • PSA-Wertmessung zur Prostatavorsorge
  • Thin-Prep-Abstrich
  • Ultraschalluntersuchungen von Brust, Unterleib oder zur Spiralenkontrolle
  • Venen-Check

So einfach geht’s

Prämienguthaben sammeln, Prämie bekommen

Wichtige Voraussetzungen für die Erstattung¹

Die Erstattung von IGeL-Leistungen erfolgt über die zweckgebundene Prämie des FlexiBonus². Pro Kalenderjahr kann hierfür eine Rechnung eingereicht werden. Die Einlösung ist ab einem Betrag von 10 Euro möglich. Insgesamt können Zuschüsse von bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr aus dem vorhandenen Bonusguthaben genutzt werden. Die Gesundheitsleistung muss im jeweiligen Bonusjahr oder – bei Übertragung des Guthabens – in einem der beiden Folgejahre in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist außerdem, dass du zum Zeitpunkt der Behandlung bei der BERGISCHEN versichert bist.

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Dabei handelt es sich um medizinische Leistungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen gehören und deshalb in der Regel privat bezahlt werden müssen.
Viele IGeL-Leistungen dienen der zusätzlichen Vorsorge oder Diagnostik. Ob eine Untersuchung im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt von Alter, Vorerkrankungen, Risikofaktoren und der persönlichen Gesundheitssituation ab. Lass dich hierzu am besten von deiner Ärztin oder deinem Arzt beraten.

Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen

Werden IGeL-Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

IGeL-Leistungen gehören grundsätzlich nicht zu den gesetzlichen Regelleistungen. Über den FlexiBonus²​​​​​​​ kannst du jedoch dein angespartes Bonusguthaben für ausgewählte IGeL-Leistungen einsetzen.

Welche IGeL-Leistungen sind besonders gefragt?

Zu den häufig nachgefragten IGeL-Leistungen zählen Hautkrebsvorsorge, Glaukom-Vorsorge, PSA-Wertmessungen, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Untersuchungen zur Darmkrebsvorsorge.

Kann ich mehrere IGeL-Leistungen nutzen?

Ja. Solange ausreichend Bonusguthaben vorhanden ist, kannst du dieses für mehrere erstattungsfähige IGeL-Leistungen verwenden.

Muss ich die Rechnung zuerst selbst bezahlen?

Ja. Die Kosten werden zunächst von dir beglichen. Anschließend kannst du die Rechnung zur Erstattung über dein verfügbares Bonusguthaben einreichen.

Welche Kosten werden erstattet?

Über den FlexiBonus²​​​​​​​ können Kosten für die aufgeführten IGeL-Leistungen bis zur Höhe deines verfügbaren Bonusguthabens bezuschusst werden. Die Einlösung ist ab 10 Euro möglich. Pro Kalenderjahr kann eine Rechnung eingereicht werden. Insgesamt können Zuschüsse von bis zu 300 Euro genutzt werden.

Wann muss die IGeL-Leistung durchgeführt werden?

Die Gesundheitsleistung muss im Bonusjahr oder – wenn dein Bonusguthaben übertragen wurde – innerhalb eines der beiden Folgejahre in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung musst du bei der BERGISCHEN versichert sein.

Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?

Ja. Zuschüsse können nur für Gesundheitsleistungen gewährt werden, die nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen wurden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen der Satzung der BERGISCHEN.

Wie kann ich meine Gesundheit aktiv gestalten?

Vorsorge kann dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und das eigene Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Mit dem FlexiBonus²​​​​​​​ unterstützt die BERGISCHE dich dabei, zusätzliche Gesundheitsangebote flexibel zu nutzen und dein Bonusguthaben gezielt für deine persönliche Vorsorge einzusetzen.