Junge Frau mit ihrer Oma

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Pflegeleistungen auf einen Blick

Unterstützung, wenn Du sie brauchst

Pflegebedürftigkeit kann das Leben von heute auf morgen verändern – für Betroffene genauso wie für Angehörige. Plötzlich müssen viele Fragen beantwortet werden: Welche Unterstützung gibt es? Wer hilft im Alltag? Welche Leistungen stehen mir zu?

Als gesetzliche Krankenkasse lassen wir Dich mit diesen Fragen nicht allein. Gemeinsam mit der Pflegeversicherung unterstützen wir Dich dabei, die passende Versorgung und die richtigen Leistungen zu erhalten. Ob Pflege zu Hause, Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst – die Pflegeversicherung bietet vielfältige Möglichkeiten, damit Du Deinen Alltag bestmöglich gestalten kannst.

Pflegegrad als Grundlage für Deine Leistungen

Welche Pflegeleistungen Du erhältst, richtet sich nach Deinem Pflegegrad. Dieser wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig Du Deinen Alltag noch bewältigen kannst und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist.

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Leistungen dir zustehen findest du hier:

Pflegegrad 1

Du hast Anspruch auf Entlastungsleistungen​​​​​​​, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.​​​​​​​

Pflegegrad 2

Du hast Anspruch auf​​​​​​​ Entlastungsleistungen, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege ​​​​​​​und/oder vollstationäre Pflege

Pflegegeld347,00 € monatlich 
a​​​​​​​mbulante Pflege durch selbst beschaffte private Pflegeperson/en (z.B. Familienangehörige)

oder

Pflegesachleistung: 796,00 € monatlich
ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

oder 

Kombinationsleistung: 
Kombination aus beiden. Die Pflege erfolgt durch einen professionellen Pflegedienst sowie einer privaten Pflegeperson. Das Kombinationspflegegeld wird anteilig ausgezahlt. (Verhältnismäßig prozentual)

Es erfolgt ein kalenderhalbjährlich Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 3

Du hast Anspruch auf​​​​​​​ Entlastungsleistungen, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege ​​​​​​​und/oder vollstationäre Pflege

Pflegegeld599,00 € monatlich 
a​​​​​​​mbulante Pflege durch selbst beschaffte private Pflegeperson/en (z.B. Familienangehörige)

oder

Pflegesachleistung: 1.497,00 € monatlich
ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

oder 

Kombinationsleistung: 
Kombination aus beiden. Die Pflege erfolgt durch einen professionellen Pflegedienst sowie einer privaten Pflegeperson. Das Kombinationspflegegeld wird anteilig ausgezahlt. (Verhältnismäßig prozentual)

Es erfolgt ein kalenderhalbjährlich Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 4

Du hast Anspruch auf Entlastungsleistungen, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege ​​​​​​​und/oder vollstationäre Pflege

Pflegegeld: 800,00 € monatlich 
a​​​​​​​mbulante Pflege durch selbst beschaffte private Pflegeperson/en (z.B. Familienangehörige)

oder

Pflegesachleistung: 1.859,00 € monatlich
ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

oder 

Kombinationsleistung: 
Kombination aus beiden. Die Pflege erfolgt durch einen professionellen Pflegedienst sowie einer privaten Pflegeperson. Das Kombinationspflegegeld wird anteilig ausgezahlt. (Verhältnismäßig prozentual)

Es erfolgt ein kalendervierteljährlich Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 5

Du hast Anspruch auf Entlastungsleistungen, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege ​​​​​​​und/oder vollstationäre Pflege

Pflegegeld: 990,00 € monatlich 
a​​​​​​​mbulante Pflege durch selbst beschaffte private Pflegeperson/en (z.B. Familienangehörige)

oder

Pflegesachleistung: 2.299,00 € monatlich
ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

oder 

Kombinationsleistung: 
Kombination aus beiden. Die Pflege erfolgt durch einen professionellen Pflegedienst sowie einer privaten Pflegeperson. Das Kombinationspflegegeld wird anteilig ausgezahlt. (Verhältnismäßig prozentual)

Es erfolgt ein kalendervierteljährlich Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst.

Verhinderungspflege in der ambulanten Pflege

Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal Zeit für Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine. Kann Deine Pflegeperson die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, unterstützt die Verhinderungspflege die Organisation und Finanzierung einer Ersatzpflege, damit Du weiterhin gut versorgt bist.

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Pflegeperson ist verhindert durch Urlaub, Krankheit, Termine
  • Stundenweise möglich, das Budget auf das ganzes Jahr verteil
  • bei über 8 Stunden täglich auf 56 Tage begrenzt
  • gemeinsames Jahresbudget von 3.539,00 € (inklusive Kurzzeitpflege)
  • Kann durch Pflege-/ Betreuungsdiensten oder durch Privatpersonen erbracht werden
  • Verwandte/ Verschwägerte bis zum zweiten Grad haben Anspruch auf das 2-fache des Pflegegeldbetrages (z.B. bei Pflegegrad 2 wäre der Anspruch in Höhe von 694,00 €)

Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung

Manchmal ist eine Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation. In diesen Fällen bietet die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, bis die häusliche Versorgung wieder sichergestellt werden kann.

  • kurzzeitige stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • bis zu (56 Tage) 8 Wochen pro Kalenderjahr
  • gemeinsames Jahresbudget von 3.539,00 € (inkl. Verhinderungspflege)

Weitere Informationen gibt es auf unserer Seite der Kurzzeitpflege​​​​​​​. 

Tagespflege in der ambulanten Pflege

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Betreuung während des Tages in einer speziellen Einrichtung. Sie ergänzt die häusliche Pflege, fördert soziale Kontakte und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige im Alltag.

  • teilstationäre Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung
  • grds. Fahrdienst (Abholung und Heimbringung) durch Einrichtung
  • die anderen Pflegeleistungen bleiben unberührt
    • PG2: 721,00 €
    • PG3: 1.357,00 €
    • PG4: 1.685,00 €
    • PG5: 2.085,00 €

Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel

Ein Hausnotrufsystem gibt Dir mehr Sicherheit im Alltag und ermöglicht es, im Notfall schnell Hilfe anzufordern. Besonders für Menschen, die allein leben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann ein Hausnotruf dazu beitragen, möglichst lange selbstständig zu Hause wohnen zu bleiben.

  • Ab Pflegegrad 1
  • Mtl. Kostenübernahme 27,00 €
  • Durch Leistungserbringer wie z.B. Johanniter, DRK, Malteser

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Manchmal sind Anpassungen in der Wohnung notwendig, um den Alltag trotz Pflegebedürftigkeit sicher und selbstständig gestalten zu können. Die Pflegeversicherung kann Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, beispielsweise für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers oder den Einbau von Rampen und Treppenliften.

  • Ab Pflegegrad 1
  • Antrag muss gestellt werden mit mindestens einem, besser zwei Kostenvoranschläge
  • Zuschuss bis zu 4.180,00 €

Entlastungsleistungen

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Die Leistungen können beispielsweise für Betreuungsangebote, Hilfe im Haushalt oder die Unterstützung bei alltäglichen Erledigungen eingesetzt werden.

  • 131,00 € pro Monat für jeden Pflegebedürftigen
  • Erbringung durch ambulante Betreuungs- oder Pflegedienste
  • Abrechnung direkt durch die Pflegekasse

Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe ermöglicht es, dass Dich Menschen aus Deinem persönlichen Umfeld bei alltäglichen Aufgaben unterstützen. Dazu können beispielsweise Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Haushalt gehören, um Deinen Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.

  • Erbringung durch Privatpersonen, diese dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht im selben Haushalt leben.
  • Die Nachbarschaftshilfe darf max. 2 pflegebedürftige Personen unterstützen
  • Erstattungsprinzip, Versicherte gehen in Vorleistung und reichen die Abrechnungen ein

Du kümmerst Dich um die Pflege – wir kümmern uns um den Rest

Pflegebedürftigkeit verändert den Alltag und bringt viele organisatorische Fragen mit sich. Unsere Pflegeexperten unterstützen Dich und Deine Angehörigen dabei, den Überblick zu behalten und die Hilfe zu erhalten, die wirklich zu Deiner Situation passt.