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Du bist Mitglied in einem Sportverein und regelmäßig aktiv? Dann kannst Du Dir jetzt auch als Erwachsener seit dem 1. Januar 2026 Deinen Vereinsbeitrag über den FlexiBonus² der BERGISCHEN erstatten lassen – mit bis zu 300 Euro pro Jahr.
Egal ob Fußball, Handball, Tennis, Leichtathletik, Schwimmen, Volleyball, Fitness, Tanzen oder eine andere Sportart: Wer aktiv in einem Sportverein ist, investiert in die eigene Gesundheit. Die BERGISCHE unterstützt Dich dabei.
Wichtig: Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein. Die Erstattung erfolgt über den FlexiBonus². Alle Informationen zur Beantragung findest Du auf unserer FlexiBonus-Seite.
Ein Sportverein bietet deutlich mehr als regelmäßiges Training. Wer Sport im Verein treibt, profitiert körperlich, mental und sozial.
Gerade das Training in einer Gemeinschaft sorgt häufig dafür, dass Menschen dauerhaft aktiv bleiben und ihre Gesundheitsziele erreichen.
Regelmäßiger Sport gehört zu den wirksamsten Möglichkeiten, Krankheiten vorzubeugen und langfristig gesund zu bleiben. Deshalb unterstützt die BERGISCHE gesundheitsbewusstes Verhalten.
Mit der Erstattung Deines Vereinsbeitrags über den FlexiBonus² wird Dein Engagement für einen aktiven Lebensstil zusätzlich belohnt.
Wir haben die häufigsten Fragen rund um den Vereinsbeitrag und die Erstattung für Dich zusammengestellt.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 können sich Erwachsene ihren Vereinsbeitrag eines Sportvereins über den FlexiBonus² der BERGISCHEN erstatten lassen. Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Flexibonus-Regelungen.
Ja. Auch für Kinder kannst Du den Vereinsbeitrag eines Sportvereins über den FlexiBonus² erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass Dein Kind aktives Mitglied in einem Sportverein ist und die Bedingungen des FlexiBonus² erfüllt. Alle Informationen zur Beantragung und den erforderlichen Nachweisen findest Du auf unserer Flexibonus-Seite.
Der Vereinsbeitrag kann über den FlexiBonus² mit bis zu 300 Euro berücksichtigt werden. Welche Leistungen insgesamt angerechnet werden können, findest Du auf der FlexiBonus-Seite.
Alle Versicherten der BERGISCHEN, die aktives Mitglied in einem Sportverein sind und die Voraussetzungen des FlexiBonus² erfüllen.
Grundsätzlich können aktive Mitgliedschaften in Sportvereinen berücksichtigt werden – beispielsweise Fußball-, Tennis-, Schwimm-, Handball-, Volleyball-, Turn-, Leichtathletik- oder Tischtennisvereine sowie viele weitere Sportarten. Wichtig ist nur, dass dein Verein eine Mitgliedsorganisation des Deutschen Sportbundes oder einer ähnlichen anerkannten Organisation ist.
Die Einreichung erfolgt über den FlexiBonus². Auf der Flexibonus-Seite findest Du alle Informationen zu den erforderlichen Nachweisen sowie zur Beantragung.
Regelmäßiger Vereinssport verbessert die körperliche und mentale Gesundheit, stärkt das Herz-Kreislauf-System, fördert soziale Kontakte und hilft dabei, dauerhaft aktiv zu bleiben. Deshalb unterstützt die BERGISCHE gesundheitsfördernde Aktivitäten im Rahmen ihrer Zusatzleistungen.
Viele Menschen bleiben langfristig aktiver, wenn sie gemeinsam trainieren. Ein Sportverein bietet feste Trainingszeiten, Motivation durch die Gruppe, qualifizierte Anleitung und soziale Gemeinschaft. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft regelmäßig Sport zu treiben.
Ja. Über den FlexiBonus² können – entsprechend der jeweils gültigen Bedingungen – verschiedene gesundheitsfördernde Leistungen berücksichtigt werden. Alle Informationen und die vollständige Übersicht findest Du auf der FlexiBonus-Seite.