Von Amalgam bis Gold:

Alles über Zahnfüllungen

Ein Loch im Zahn kommt schon mal vor. Der Zahnarzt entfernt den Problemherd – und dann stellt sich die Frage: welche Füllung? Gesetzliche Kassenleistung ist bei den Seitenzähnen nur die silberfarbene Amalgamfüllung. Wenn der Zahnarzt für Kunststoff-, Keramik- oder Goldinlays Mehrkosten berechnet, müssen Versicherte dafür selbst aufkommen. Das vereinbart der Zahnarzt vorab mit dem Patienten.

Viele Zahnärzte bieten inzwischen allerdings gar kein Amalgam mehr an. Manche rechnen für Kunststofffüllungen nur den Regelsatz ab – über die Gesundheitskarte –, bei anderen müsste der Patient sich zwangsläufig zur Übernahme der Mehrkosten verpflichten. Wer das nicht möchte, kann über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Zahnärzte erfragen, die Amalgamfüllungen anbieten.

Wer sich auf eigenen Wunsch seine Amalgamfüllungen entfernen lässt, trägt alle Kosten selbst. Logisch – denn diese Behandlung ist medizinisch nicht notwendig. Anders sieht es aus, wenn nachweislich medizinische Gründe vorliegen.

Kein Amalgam für Kinder und bei Nierenschwäche

Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern dürfen keine Amalgamfüllungen eingesetzt werden. Das gilt auch für Patienten, denen der Arzt eine Amalgamunverträglichkeit oder eingeschränkte Nierenfunktion bescheinigt. In diesen Fällen kann der Zahnarzt Kunststofffüllungen und den Austausch von Amalgamfüllungen als Kassenleistungen über die Karte abrechnen.

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