Zahnfüllungen ohne Amalgam

Deine Optionen im Überblick

Ein Loch im Zahn passiert schnell, wichtig ist dann die richtige Versorgung. Nachdem dein Zahnarzt die geschädigte Zahnsubstanz entfernt hat, stellt sich die Frage nach dem passenden Füllungsmaterial. Durch eine neue gesetzliche Regelung hat sich hier einiges geändert.

Amalgamfreie Alternativen

Amalgam darf für neue Füllungen seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden.

Deine Zahnarztpraxis bietet dir automatisch eine kostenfreie Alternative an, die als Kassenleistung über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet wird.
Welches Material im Rahmen der Kassenleistung eingesetzt wird, entscheidet die Zahnarztpraxis nach fachlicher Einschätzung.

Wann entstehen Mehrkosten?

Viele moderne Füllungsmaterialien (z.B. hochwertige Kunststoffe mit Haftvermittlern oder aufwändigen Mehrschicht-Techniken) können zusätzlichen Aufwand bedeuten.
Wenn du dich für ein solches alternatives oder höherwertiges Material entscheidest, können Mehrkosten entstehen, die nicht von deiner Krankenkasse übernommen werden.

In diesem Fall gilt:

  • Deine Zahnarztpraxis informiert dich vorab transparent über den möglichen Eigenanteil.
  • Du schließt vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung über die Mehrkosten ab.

So behältst du jederzeit den Überblick über die entstehenden Kosten.
 

Austausch alter Amalgamfüllungen

Ein vorsorglicher Austausch alter Amalgamfüllungen ist nicht medizinisch notwendig und muss in der Regel selbst bezahlt werden.

Liegt jedoch eine nachgewiesene Amalgamunverträglichkeit oder eingeschränkte Nierenfunktion vor, kann ein Austausch als Kassenleistung erfolgen.
 

Kein Amalgam für Kinder und bei Nierenschwäche

Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern dürfen keine Amalgamfüllungen eingesetzt werden. Das gilt auch für Patienten, denen der Arzt eine Amalgamunverträglichkeit oder eingeschränkte Nierenfunktion bescheinigt. In diesen Fällen kann der Zahnarzt Kunststofffüllungen und den Austausch von Amalgamfüllungen als Kassenleistungen über die Karte abrechnen.