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In der Zahnmedizin erfüllen Implantate den Zweck eines Ankers: Sie liefern die Basis, auf der der Zahnersatz befestigt wird. Konkret handelt es sich um einen Stift aus Titan oder Keramik, der im Kieferknochen verankert wird. Bei einteiligen Implantaten ragt der obere Teil aus der Schleimhaut heraus. Bei zweiteiligen Lösungen setzt der Chirurg zunächst den unteren Teil in den Kieferknochen ein. Nach dem Abheilen wird das sichtbare Halsstück eingeschraubt. In beiden Fällen ist die Bezeichnung ein wenig irreführend: Denn ob ein- oder zweiteilig, der Zahnersatz kommt immer noch obenauf.
Implantate sind keine gesetzliche Kassenleistung. Der chirurgische Eingriff muss ebenso wie das Material selbst bezahlt werden. Übrigens auch Folgekosten, falls Komplikationen auftreten! Am besten ist es, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die Implantate mit abdeckt – zum Beispiel bei unserem Partnern Barmenia. Nur bei bestimmten Ausnahmeindikationen übernimmt die Kasse auch die Kosten für das Implantat.
Was allerdings die Krankenkasse bezahlt, ist der Zahnersatz selbst, der dem Implantat aufgesetzt wird. Der Festzuschuss hierfür bemisst sich nach dem ursprünglichen Befund. Wenn beispielsweise eine Brücke möglich gewesen wäre, der Patient aber ein Implantat bevorzugt, damit die vorhandenen Zähne dafür nicht angeschliffen werden müssen, bemisst sich der Festzuschuss nach einer Brücke und ist damit niedriger als der Zuschuss für eine Implantatlösung.
Unter anderem in den folgenden Fällen bezuschusst die Krankenkasse auch das Einsetzen eines Implantats:
Wichtig ist: Wenn bei dir eine solche Indikation vorliegt, melde dich bitte vor der Behandlung bei unserem Fachteam. Die Kolleginnen aus dem Team Zahngesundheit beraten dich gerne zu Implantaten und allen anderen Fragen rund um deine Zähne.