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Spritze, Bohrer und das scheußliche Kreischen der Instrumente jagen manchem Zahnarztpatienten Schauer über den Rücken. Mitunter ist die Angst vor einer Behandlung so groß, dass der Wunsch nach einer Vollnarkose aufkommt.
In der Regel sind Vollnarkosen bei zahnärztlichen Behandlungen nicht notwendig. Daher werden sie auch nicht von der Krankenkasse übernommen. Wenn zum Beispiel ein Patient möchte, dass alle vier Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden statt in mehreren Sitzungen, trägt er die Kosten für die Wunschnarkose selbst.
Nur in den folgenden Situationen wird eine Vollnarkose für medizinisch notwendig befunden und daher von der Krankenkasse übernommen:
Über die medizinische Notwendigkeit einer Vollnarkose entscheidet grundsätzlich der Behandler. In diesen begründeten Ausnahmefällen kann der Anästhesist die Behandlung über die Versichertenkarte abrechnen.
Liegt keiner der Gründe vor und der Patient besteht trotzdem auf einer Vollnarkose, stellt der Anästhesist eine Privatrechnung aus. Diese kann von der BERGISCHEN in keinem Fall übernommen oder erstattet werden.
Tipp: Wer Angst vorm Zahnarzt hat, aber keine anerkannte Angststörung, kann sich einen spezialisierten Zahnarzt suchen. Dort sind zum Beispiel die Praxisräume besonders beruhigend gestaltet und Ärzte und Praxisteam zeigen viel Einfühlungsvermögen. Oft gehen der eigentlichen Behandlung ein oder mehrere Beratungstermine voraus, bei denen Angstpatienten erst einmal Team und Praxis kennenlernen und Hilfen zur Bewältigung ihrer Angst bekommen. Dann verschwindet der Wunsch nach einer Vollnarkose am Ende vielleicht ganz von selbst.
In der Zahnarztsuche der Zahnärztekammer Nordrhein kannst du gezielt nach dem Tätigkeitsschwerpunkt „Angst- und Hypnosetherapie“ filtern.