Die Diagnose steht und für die weitere Behandlung musst du nur noch „ja“ sagen. Doch dir kommen Zweifel an der gestellten Diagnose oder oder ob du die geplante Behandlung so wirklich durchführen willst: Ist eine OP vielleicht zu umgehen? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Nutz deinen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die zweite Arztmeinung steht allen Versicherten für bestimmte planbare Operationen zu (Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).
Unsere Expertinnen und Experten aus dem Fachbereich helfen dir gerne weiter, damit deine Sorgen gehört und für dich die bestmögliche Behandlung gefunden wird. Denn es ist dein Körper und deine Entscheidung!
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BERGISCHE KRANKENKASSE – Team Ärztliche Behandlung
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