Den regulären Versicherungssatz trägst du als Selbstständiger allein.
Bei der Berechnung des Beitrags wird ein Mindesteinkommen aus Selbstständigkeit von 1.178,33 € angesetzt, auch wenn deine tatsächlichen Einnahmen geringer sind.
Dein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €. Dieser Höchstbetrag dient als Berechnungsgrundlage für deinen Beitrag. Einnahmen darüber hinaus wirken sich nicht mehr auf deinen Beitrag aus. Als Selbstständiger giltst du damit als freiwillig versichert.