Den regulären Versicherungssatz tragen Sie als Selbstständiger allein.
Bei der Berechnung des Beitrags wird ein Mindesteinkommen aus Selbstständigkeit von 1.096,67 Euro angesetzt, auch wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen geringer sind.
Ihr Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 EUR. Dieser Höchstbetrag dient als Berechnungsgrundlage für Ihren Beitrag. Einnahmen darüber hinaus wirken sich nicht mehr auf Ihren Beitrag aus. Als Selbstständiger gelten Sie damit als freiwillig versichert.