Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis bei deiner Krankenkasse. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du bei der BERGISCHEN versichert bist. Dein Lichtbild auf deiner eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

Hier erfährst du:

Wie kannst du dein Lichtbild für die eGK einreichen?

Für das Erstellen deiner eGK benötigen wir dein Lichtbild. Dazu bekommst du von uns einen Lichtbildbogen, auf dem alle Möglichkeiten der Übertragung genannt sind.

Du kannst dein Lichtbild über die BERGISCHE App hochladen, auf unserer Website unter dem Bereich „Servicestark“ unter „eGK-Lichtbild“, oder du reichst es per Post mit dem Lichtbildbogen ein. In unseren Geschäftsstellen helfen wir dir ebenfalls gerne weiter.

Wir digitalisieren dein Bild und speichern es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl deiner eGK wiederverwendet werden.

Lichtbild hochladen

Wann musst du ein Lichtbild einreichen?

Zu Beginn deiner Versicherung bei uns und aufgrund der gesetzlichen Regelungen danach alle 10 Jahre benötigen wir dein aktuelles Lichtbild. Wir informieren dich rechtzeitig darüber.

Wer muss kein Lichtbild einreichen?

Von der Pflicht ein Lichtbild einzureichen sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ausgenommen. Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel pflegebedürftige Menschen, müssen ebenfalls kein Lichtbild einreichen.

Wie lange wird dein Lichtbild gespeichert?

Wir dürfen dein Foto für die Dauer deines Versicherungsverhältnisses für Ersatz- und Folgeausstellungen deiner eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.

Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löschen wir das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Normalerweise dauert es etwa 4 bis 7 Werktage, bis wir das Lichtbild verarbeitet und gespeichert haben.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen zum Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) findest du im § 291 und 291a SGB V.