Welche Beiträge musst du für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?

Welchen Beitrag du für deine gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zahlst, bemisst sich anhand deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Obergrenze ist durch die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze definiert. Ein Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze erhöht deinen Versicherungsbeitrag nicht weiter. Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst.

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass du Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hast. Wir als deine zuständige Krankenkasse erstatten dir dann auf Antrag die zu viel gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Das ist meist der Fall, wenn uns dein tatsächliches Einkommen bei der Erhebung der Beiträge nicht bekannt war – zum Beispiel, weil

  • du neben deinem regelmäßigen Arbeitsentgelt noch weitere Einkünfte hattest,
  • selbstständig bist oder
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hast.

Wie läuft die Beitragserstattung für versicherungspflichtig Beschäftigte ab?

Finden wir Anhaltspunkte, dass du insgesamt zu viel gezahlt haben könntest, informieren wir dich automatisch. Wir teilen dir auch mit, wie du die Erstattung von Beiträgen beantragen kannst und welche Angaben und Nachweise dafür erforderlich sind.

In der Regel melden wir uns, nachdem du von deinem Arbeitgeber im Februar die Jahresmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten hast. Du kannst uns natürlich auch direkt kontaktieren, wenn du zum Beispiel keine Benachrichtigung erhalten hast oder nach deinen Unterlagen vermutest, dass du zu viel gezahlt hast.

Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist und neben deinem Arbeitsentgelt noch weitere Einnahmen hast, sind auch diese Einnahmen beitragspflichtig – jedoch insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das ist unter anderem der Fall bei

  • Versorgungsbezügen wie Betriebsrenten,
  • Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit.

Außerdem kann einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Prämien, zu Veränderungen der Beitragspflicht für die vorangegangenen Monate des Kalenderjahres führen.

  • Wenn du neben deinem Arbeitsentgelt eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhältst, kann es passieren, dass du von der Rente zu viel an Beiträgen zahlst. Das liegt daran, dass die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Fall nicht für beide Einnahmen zusammen berechnet werden kann.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Erstattung von Beiträgen?

Du kannst eine Erstattung von Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, wenn

  • du versicherungspflichtig beschäftigt bist und

für deine Versicherungsbeiträge auch der Teil deiner Versorgungsbezüge, deines Arbeitseinkommens aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit oder deiner Rente zugrunde gelegt wurde, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist und weiteres Einkommen hast, benötigen wir:

  • Alle Gehaltsabrechnungen deines Arbeitgebers für das Kalenderjahr, für das du die Erstattung beantragst.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir dich umgehend.

Wie läuft das Verfahren bei versicherungspflichtig Beschäftigten ab?

Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist, verläuft die Erstattung so:

  • Wir informieren dich, wenn es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze durch deine weiteren Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr gekommen ist. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Möglich ist das, sobald dein Arbeitgeber uns die Jahresmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr übermittelt hat.
  • Anschließend informieren wir dich, wie du die Erstattung von Beiträgen beantragen kannst und welche Angaben und Nachweise dafür erforderlich sind. Alternativ kannst du selbst an uns herantreten, wenn du zum Beispiel nicht benachrichtigt worden bist oder nach deinen Unterlagen vermutest, dass du zu viel Beitrag gezahlt hast.
  • Du beantragst die Erstattung von Beiträgen.
  • Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen besteht und teilen dir das Ergebnis mit. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir dir.

Die erforderlichen Unterlagen kannst du online, per Post oder persönlich einreichen.  Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Welche Fristen musst du beachten?

In der Regel informieren wir dich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs über die Möglichkeit der Erstattung. Darüber hinaus gilt für Erstattung von Beiträgen eine Verjährungsfrist von vier Jahren. So kannst du beispielsweise bis zum 31.12.2022 die Erstattung von Beiträgen beantragen, die du seit dem 01.01.2018 zu viel gezahlt hast.

Wie läuft die Beitragserstattung für freiwillig Versicherte ab?

Wenn du freiwillig versichert bist, musst du die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge für Kranken- und Pflegversicherung direkt bei uns beantragen. Das betrifft unter anderem Personen, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben bei

Voraussetzung ist, dass deine tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen zusammen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Erstattung von Beiträgen bei freiwillig Versicherten?

Du kannst eine Erstattung von Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, wenn

  • du freiwillig versichert bist;
  • du selbstständig beziehungsweise freiberuflich arbeitest;
  • du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielst und
  • dein tatsächlich erzieltes Einkommen geringer als die Beitragsbemessungsgrenze war, anhand derer wir den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn du freiwillig versichert bist, benötigen wir:

  • Eine vollständige Kopie des Steuerbescheids für das Kalenderjahr, für das du eine Erstattung beantragst.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir dich umgehend.

Wie läuft das Verfahren bei freiwillig Versicherten ab?

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, verläuft die Erstattung so:

  • Sobald dir ein neuer Einkommensteuerbescheid zugeht, reich uns diesen ein. Gib gern die Kontonummer (IBAN) des Bankkontos an, auf das die Beiträge erstattet werden sollen. In manchen Fällen bitten wir dich, weitere Angaben zu machen und weiterführende Nachweise einzureichen.
  • Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen besteht und teilt dir das Ergebnis mit. Zu viel gezahlte Beiträge erstatten wir dir.

Die erforderlichen Unterlagen kannst du online, per Post oder persönlich einreichen.  Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Welche Fristen müssen freiwillig Versicherte beachten?

Die Erstattung kannst du erst nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, für das du die Beiträge gezahlt hast. Dein Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Jahres muss bereits vorliegen. Du musst die Erstattung innerhalb der folgenden drei Jahre beantragen.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Erstattung von Beiträgen findest du im § 231 SGB V sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Solltest du mit einer Entscheidung über die Erstattung von Beiträgen nicht einverstanden sein, kannst du Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen.

Erstattung von Beiträgen beantragen