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Wenn du für deine gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu hohe Beiträge gezahlt hast, kannst du eine Erstattung beantragen.
Hier erfährst du:
Welchen Beitrag du für deine gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zahlst, bemisst sich anhand deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Obergrenze ist durch die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze definiert. Ein Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze erhöht deinen Versicherungsbeitrag nicht weiter. Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass du Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hast. Wir als deine zuständige Krankenkasse erstatten dir dann auf Antrag die zu viel gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Das ist meist der Fall, wenn uns dein tatsächliches Einkommen bei der Erhebung der Beiträge nicht bekannt war – zum Beispiel, weil
Finden wir Anhaltspunkte, dass du insgesamt zu viel gezahlt haben könntest, informieren wir dich automatisch. Wir teilen dir auch mit, wie du die Erstattung von Beiträgen beantragen kannst und welche Angaben und Nachweise dafür erforderlich sind.
In der Regel melden wir uns, nachdem du von deinem Arbeitgeber im Februar die Jahresmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten hast. Du kannst uns natürlich auch direkt kontaktieren, wenn du zum Beispiel keine Benachrichtigung erhalten hast oder nach deinen Unterlagen vermutest, dass du zu viel gezahlt hast.
Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist und neben deinem Arbeitsentgelt noch weitere Einnahmen hast, sind auch diese Einnahmen beitragspflichtig – jedoch insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das ist unter anderem der Fall bei
Außerdem kann einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Prämien, zu Veränderungen der Beitragspflicht für die vorangegangenen Monate des Kalenderjahres führen.
Du kannst eine Erstattung von Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, wenn
für deine Versicherungsbeiträge auch der Teil deiner Versorgungsbezüge, deines Arbeitseinkommens aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit oder deiner Rente zugrunde gelegt wurde, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist und weiteres Einkommen hast, benötigen wir:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir dich umgehend.
Wenn du versicherungspflichtig beschäftigt bist, verläuft die Erstattung so:
Die erforderlichen Unterlagen kannst du online, per Post oder persönlich einreichen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
In der Regel informieren wir dich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs über die Möglichkeit der Erstattung. Darüber hinaus gilt für Erstattung von Beiträgen eine Verjährungsfrist von vier Jahren. So kannst du beispielsweise bis zum 31.12.2022 die Erstattung von Beiträgen beantragen, die du seit dem 01.01.2018 zu viel gezahlt hast.
Wenn du freiwillig versichert bist, musst du die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge für Kranken- und Pflegversicherung direkt bei uns beantragen. Das betrifft unter anderem Personen, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben bei
Voraussetzung ist, dass deine tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen zusammen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen.
Du kannst eine Erstattung von Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, wenn
Wenn du freiwillig versichert bist, benötigen wir:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir dich umgehend.
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, verläuft die Erstattung so:
Die erforderlichen Unterlagen kannst du online, per Post oder persönlich einreichen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Die Erstattung kannst du erst nach Ablauf des Kalenderjahres beantragen, für das du die Beiträge gezahlt hast. Dein Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Jahres muss bereits vorliegen. Du musst die Erstattung innerhalb der folgenden drei Jahre beantragen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erstattung von Beiträgen findest du im § 231 SGB V sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Solltest du mit einer Entscheidung über die Erstattung von Beiträgen nicht einverstanden sein, kannst du Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen.