Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Für wen ist die Familienversicherung da?

Folgende Familienangehörige kannst du mitversichern:

  • Deinen Ehepartner, deine Ehepartnerin oder deinen eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise deine eingetragene Lebenspartnerin, wenn dieser oder diese kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt;
  • Deine Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen;
  • Enkel und Stiefkinder, die in deinem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt du sorgst, sowie Pflegekinder.

Seid ihr als Eltern bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, könnt ihr wählen, wo ihr euer Kind oder eure Kinder familienversichert.

​​​​​​​Wie kannst du die Familienversicherung beantragen?

Die Aufnahme in die Familienversicherung beantragst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Wir benötigen hierfür

  • den Antrag
  • Nachweise über Einnahmen deines Ehepartners / deiner Ehepartnerin, wenn er oder sie nicht gesetzlich krankenversichert ist, zum Beispiel eine aktuelle Entgeltbescheinigung und/oder ein aktueller Einkommensteuerbescheid (in Kopie)
  • Bei Kindern ab 23 Jahren: eine Schul- oder Studienbescheinigung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich sein. In diesem Fall setzen wir uns mit dir in Verbindung. Bei Fragen kannst du uns gern kontaktieren.

Zum Antrag Familienversicherung

Welche Voraussetzungen bestehen?

Du kannst die Familienversicherung für deine Familienangehörigen beantragen, wenn:

  • du gesetzlich krankenversichert bist und
  • die Familienangehörigen in Deutschland leben.

Bei der Familienversicherung für deine/n Ehe- oder Lebenspartner/in gilt als Voraussetzung:
Er oder sie ist

  • nicht hauptberuflich selbstständig,
  • nicht selbst gesetzlich versichert, zum Beispiel als Beschäftigte oder Beschäftigter beziehungsweise Rentnerin oder Rentner;
  • nicht privat krankenversichert, zum Beispiel als Beschäftigte oder Beschäftigter, im Beamtenverhältnis oder als Ruhestandsbeamtin oder -beamter;
  • nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit und
  • erzielt kein oder nur ein geringes Einkommen. Die genaue Einkommensgrenze legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest.

Für dein Kind kommt eine Familienversicherung in Frage, wenn es

  • unter 18 Jahre alt ist oder
  • unter 23 Jahre alt und noch nicht berufstätig ist oder
  • unter 25 Jahre alt ist und noch die Schule besucht, studiert oder eine unbezahlte schulische Berufsausbildung absolviert.

Kinder mit einer Behinderung können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Deine Enkel sowie deine Stiefkinder kannst du im Rahmen der gleichen Altersgrenzen familienversichern, sofern diese:

  • in deinem Haushalt leben oder
  • du überwiegend für deren Lebensunterhalt sorgst.

Auch dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflegekinder gehören zum Kreis der Kinder, die familienversichert werden können.

Ist dein/e Ehe- oder Lebenspartner/in nicht gesetzlich versichert, sondern zum Beispiel privat, darfst du gemeinsame Kinder nur kostenfrei mitversichern, wenn:

  • das Gehalt deines Partners oder deiner Partnerin unter der gesetzlichen Jahresentgeltgrenze liegt oder
  • dein Partner oder deine Partnerin weniger verdient als du.

Was kostet das für dich?

Für den Antrag musst du nichts bezahlen. Die Familienversicherung ist beitragsfrei.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Den Antrag auf Familienversicherung kannst du per Post stellen sowie persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online zum Beispiel über unsere App einreichen.

  • Füll das Antragsformular aus und reich uns dieses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. In der Regel gibt es unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob es um die erstmalige Beantragung (Antrag) oder die Überprüfung der Voraussetzungen (Bestandspflege) geht.

Die BERGISCHE prüft, ob ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und teilt dir das Ergebnis mit.

Mit welcher Bearbeitungsdauer kannst du rechnen?

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 4 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die BERGISCHE KRANKENKASSE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.

Welche Fristen müssen bei der Antragsstellung beachtet werden?

Für dich bestehen keine Fristen.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage für die Beantragung der Familienversicherung findest du im § 10 SGB V.

Mit unserer Entscheidung bist du nicht einverstanden?

Solltest du mit einer Entscheidung zur Beantragung der Familienversicherung nicht zufrieden sein, kontaktiere uns bitte. Sofern Bedarf besteht, kannst du auch Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht einlegen.