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Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du deine Kinder sowie deine Ehe- oder Lebenspartnerin und -partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern.
Hier erfährst du:
Folgende Familienangehörige kannst du mitversichern:
Seid ihr als Eltern bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, könnt ihr wählen, wo ihr euer Kind oder eure Kinder familienversichert.
Die Aufnahme in die Familienversicherung beantragst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Wir benötigen hierfür
Im Einzelfall können weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich sein. In diesem Fall setzen wir uns mit dir in Verbindung. Bei Fragen kannst du uns gern kontaktieren.
Du kannst die Familienversicherung für deine Familienangehörigen beantragen, wenn:
Bei der Familienversicherung für deine/n Ehe- oder Lebenspartner/in gilt als Voraussetzung:
Er oder sie ist
Für dein Kind kommt eine Familienversicherung in Frage, wenn es
Kinder mit einer Behinderung können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Deine Enkel sowie deine Stiefkinder kannst du im Rahmen der gleichen Altersgrenzen familienversichern, sofern diese:
Auch dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflegekinder gehören zum Kreis der Kinder, die familienversichert werden können.
Ist dein/e Ehe- oder Lebenspartner/in nicht gesetzlich versichert, sondern zum Beispiel privat, darfst du gemeinsame Kinder nur kostenfrei mitversichern, wenn:
Für den Antrag musst du nichts bezahlen. Die Familienversicherung ist beitragsfrei.
Den Antrag auf Familienversicherung kannst du per Post stellen sowie persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online zum Beispiel über unsere App einreichen.
Die BERGISCHE prüft, ob ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und teilt dir das Ergebnis mit.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 4 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die BERGISCHE KRANKENKASSE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.
Für dich bestehen keine Fristen.
Die rechtliche Grundlage für die Beantragung der Familienversicherung findest du im § 10 SGB V.
Solltest du mit einer Entscheidung zur Beantragung der Familienversicherung nicht zufrieden sein, kontaktiere uns bitte. Sofern Bedarf besteht, kannst du auch Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht einlegen.