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Wenn du eine Abtreibung vornehmen willst und die Kosten nicht selbst tragen kannst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen.
Hier erfährst du:
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus kriminologischen oder medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und von deinem Arzt oder deiner Ärztin über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme ist nicht erforderlich. Das gilt in diesen beiden Fällen:
Ein Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen ist zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die BERGISCHE übernimmt in diesem Fall die Kosten für:
Die Kosten für die ärztliche Durchführung des eigentlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie für die medizinische Nachsorge werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wenn du jedoch kein oder ein geringes Einkommen hast, kannst du in bestimmten Fällen bei deiner gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du als sozial bedürftig giltst.
Zur Beantragung benötigen wir im Regelfall deinen Antrag sowie einen Nachweis deiner persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, zum Beispiel in Form einer aktuellen Gehaltsbescheinigung oder eines Kontoauszuges. Den Antrag für die Kostenübernahme erhältst du bei uns. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit dir in Verbindung. Bei Fragen kannst du uns auch gern kontaktieren.
Wenn du nicht gesetzlich krankenversichert bist, kannst du den Antrag auf Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort stellen.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse besteht, wenn
Eine nicht zumutbare Kostenbelastung liegt für dich insbesondere vor, wenn du
Den Antrag auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch kannst du über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle stellen. Und so läuft es ab:
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 2 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die BERGISCHE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.
Den Antrag auf Kostenübernahme musst du vor dem Schwangerschaftsabbruch stellen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch findest du in § 24b SGB V, § 218a Strafgesetzbuch (StGB) und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Solltest du mit einer Entscheidung zur Kostenerstattung Ihres Schwangerschaftsabbruches nicht einverstanden sein, kontaktiere uns bitte. Falls nötig, kannst du Widerspruch einlegen bzw. vor dem Sozialgericht klagen.
Weiterführende Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: