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Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag kannst du Mutterschaftsgeld erhalten.
Hier erfährst du:
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag kannst du Mutterschaftsgeld erhalten. Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen danach.
Je nach Versicherungsstatus und beruflicher Situation kannst du Mutterschaftsgeld entweder bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.
Du kannst Mutterschaftsgeld bei der BERGISCHEN KRANKENKASSE beantragen, wenn du
Den Antrag kannst du online über unsere App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.
Lass dir von deinem Arzt oder deiner Ärztin die ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (sogenanntes Muster 3) und füll die Rückseite aus.
Bis zum Entbindungstermin musst du nichts weiter tun.
Wir werden in dieser Zeit:
Nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis deines Babys bei uns ein. Bei einer Frühgeburt oder einer ärztlich festgestellten Behinderung deines Kindes reichst du zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes ein.
Du erhältst im Anschluss von der BERGISCHEN KRANKENKASSE:
Du kannst Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen, wenn du zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist
Du kannst den Stand der Bearbeitung deines Antrags jederzeit im Internet unter status.mutterschaftsgeld.de abfragen.
Die Bearbeitung deines Antrags beim BAS dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Du erhältst kein Mutterschaftsgeld, wenn
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13,00 € pro Tag. Sie richtet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn deiner Mutterschutzfristen. Wenn dein Netto-Lohn in dieser Zeit höher war als 13,00 € pro Tag, dann zahlt dir dein Arbeitgeber den Differenzbetrag.
Die Höhe deines Mutterschaftsgelds hängt aber auch von deinem Versicherungsstatus ab:
Wenn du in der Schutzfrist und vor der Geburt deines Kindes freiwillig weiterarbeitest, wirkt sich das auf dein Mutterschaftsgeld aus:
In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob du als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeitest.
Du solltest den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn deiner Schutzfrist stellen. Du kannst den Antrag aber auch nach der Geburt deines Kindes stellen. Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem deine Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12.
Die rechtlichen Grundlagen für Mutterschaftsgeld findest du im § 19 Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 24i SGB V sowie § 14 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).
Informationen zu Mutterschaftsleistungen auf der Internetseite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Mutterschaftsgeld auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung
Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Angebote für werdende Mütter auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums