Teilkostenerstattung

in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind.

Hier erfährst du:

Für wen kommt eine Teilkostenerstattung infrage?

Wenn für dich eine sogenannte Dienstordnung gilt, kannst du dich – sofern die Krankenkasse dies anbietet und eine entsprechende Satzungsregelung besteht – für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden.  

Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem

  • Beamtinnen und Beamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder einer knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind.
  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine Dienstordnung galt – zum Beispiel Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.

Ist eine Teilkostenerstattung bei der BERGISCHEN Krankenkasse möglich?

In der Satzung der BERGISCHEN Krankenkasse ist das Verfahren der Teilkostenerstattung nicht geregelt. Aus diesem Grund ist das Teilkostenerstattungsverfahren nicht wählbar. Es wird auf die Ausführungen zum Thema Kostenerstattung verwiesen.

Zum Antrag Kostenerstattung nach Wahlrecht