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Für bestimmte Beschäftigte von gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden gelten beamtenrechtliche Grundsätze, auch wenn sie privatrechtlich angestellt sind.
Hier erfährst du:
Wenn für dich eine sogenannte Dienstordnung gilt, kannst du dich – sofern die Krankenkasse dies anbietet und eine entsprechende Satzungsregelung besteht – für eine Teilkostenerstattung von Leistungen entscheiden.
Eine Teilkostenerstattung wählen können außerdem
In der Satzung der BERGISCHEN Krankenkasse ist das Verfahren der Teilkostenerstattung nicht geregelt. Aus diesem Grund ist das Teilkostenerstattungsverfahren nicht wählbar. Es wird auf die Ausführungen zum Thema Kostenerstattung verwiesen.