Fitnessstudiobeitrag erstatten lassen

bis zu 300 € über den FlexiBonus²

Trainieren und Fitnessstudio-Beitrag zurückbekommen

Trainieren lohnt sich doppelt.

Du bist regelmäßig im Fitnessstudio aktiv? Dann belohnen wir dein Engagement! Mit dem FlexiBonus²​​​​​​​ kannst du dir den Jahresbeitrag deines Fitnessstudios erstatten lassen – ganz einfach über dein persönliches Bonusbudget.

🏋️​​​​​​​ Jetzt Jahresbeitrag erstatten lassen

Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit qualitätsgesichertem Training. Als aktiv gilt Deine Mitgliedschaft, wenn Du mindestens zweimal pro Monat trainierst und Dein Fitnessstudio die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.

Und Dein Training lohnt sich gleich doppelt: Für Deine aktive Fitnessstudio-Mitgliedschaft kannst Du zusätzlich Guthaben für Deinen FlexiBonus² sammeln.

Gut zu wissen: Die Leistung gilt für Versicherte ab 16 Jahren. Für jüngere Kinder kann stattdessen der Beitrag für eine aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein​​​​​​​ über den FlexiBonus² berücksichtigt werden.

Warum sich regelmäßiges Training im Fitnessstudio lohnt

Aktiv trainieren – Gesundheit stärken

Regelmäßige Bewegung und gezieltes Training können einen wichtigen Beitrag zu Deiner Gesundheit leisten. Im Fitnessstudio kannst Du Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit gezielt trainieren und Dein Training individuell an Deine persönlichen Ziele anpassen.

Deine Vorteile durch regelmäßiges Fitnesstraining:

  • verbessert Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit
  • stärkt das Herz-Kreislauf-System
  • unterstützt einen gesunden und belastbaren Bewegungsapparat
  • kann Rückenbeschwerden vorbeugen
  • unterstützt einen aktiven Lebensstil
  • hilft beim Stressabbau und fördert das Wohlbefinden
  • ermöglicht ein individuell angepasstes Training
  • schafft feste Routinen für regelmäßige Bewegung

Besonders ein qualitätsgesichertes Training mit fachkundiger Betreuung hilft Dir dabei, Übungen korrekt durchzuführen und Dein Training passend zu Deinen persönlichen Voraussetzungen zu gestalten.

Welche Voraussetzungen muss mein Fitnessstudio erfüllen?

Damit Du Dir Deinen Fitnessstudio-Beitrag über den FlexiBonus² erstatten lassen kannst, muss eine aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit qualitätsgesichertem Training vorliegen. Außerdem muss das Fitnessstudio mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Training an TÜV-zertifizierten Trainingsgeräten
  • Betreuung durch lizenzierte Trainerinnen und Trainer mit A-Lizenz oder Trainerinnen und Trainer mit einem einschlägigen Studien- oder Ausbildungsabschluss
  • Anbieter von Gesundheitskursen
  • Anbieter von Präventionskursen nach § 20 SGB V
  • Anbieter von Rehasport nach § 44 Abs. 3 SGB IX

Ob Dein Fitnessstudio die Voraussetzungen erfüllt, wird durch eine schriftliche Bestätigung des Studios nachgewiesen. Hierfür gibt es unter Downloads ​​​​​​​und dem entsprechenden Bonus-Check auch ein Formular. 

Gesundheit fördern und Fitnessstudio-Kosten zurückbekommen

Wer regelmäßig trainiert, investiert aktiv in die eigene Gesundheit. Dieses Engagement belohnt die BERGISCHE gleich mehrfach. Über den FlexiBonus² kannst Du Dir bis zu 300 Euro Prämienguthaben sichern und dieses unter anderem für Deinen Fitnessstudio-Beitrag einsetzen.

Zusätzlich wird Deine aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit qualitätsgesichertem Training selbst als gesundheitsbewusstes Verhalten im FlexiBonus²​​​​​​​ belohnt. So sammelst Du mit Deinem Training Guthaben und kannst Dein Prämienguthaben gleichzeitig für Deinen Fitnessstudio-Beitrag nutzen.

Häufige Fragen zur Fitnessstudio-Erstattung

Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Erstattung des Fitnessstudio-Beitrags für Dich zusammengestellt.

Bezahlt die Krankenkasse meinen Fitnessstudio-Beitrag?

Bei der BERGISCHEN kannst Du Dein gesammeltes Prämienguthaben aus dem FlexiBonus²​​​​​​​ für Deinen Fitnessstudio-Beitrag einsetzen. So kannst Du Dir – abhängig von Deinem gesammelten Prämienguthaben – bis zu 300 Euro für Deinen Fitnessstudio-Beitrag erstatten lassen.

Wie viel zahlt die BERGISCHE für mein Fitnessstudio?

Über den FlexiBonus² kannst Du bis zu 300 Euro Prämienguthaben sammeln. Dieses kannst Du unter anderem für Deinen Fitnessstudio-Beitrag einsetzen. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Deinem vorhandenen Prämienguthaben und den jeweils gültigen Bedingungen des FlexiBonus².

Ab welchem Alter kann ich meinen Fitnessstudio-Beitrag einreichen?

Die Erstattung eines Fitnessstudio-Beitrags ist über den FlexiBonus² für Versicherte ab 16 Jahren möglich.

Für Kinder unter 16 Jahren gibt es eine Alternative: Ist Dein Kind aktives Mitglied in einem Sportverein, kann der Vereinsbeitrag ​​​​​​​im Rahmen des FlexiBonus² berücksichtigt werden.

Welche Fitnessstudios werden von der BERGISCHEN anerkannt?

Damit Du Dir Deinen Fitnessstudio-Beitrag über den FlexiBonus² erstatten lassen kannst, muss Dein Fitnessstudio bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Dein Fitnessstudio muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Training an TÜV-zertifizierten Trainingsgeräten
  • Betreuung durch lizenzierte Trainerinnen und Trainer mit A-Lizenz oder durch Trainerinnen und Trainer mit einem einschlägigen Studien- oder Ausbildungsabschluss
  • Anbieter von Gesundheitskursen
  • Anbieter von Präventionskursen nach § 20 SGB V
  • Anbieter von Rehasport nach § 44 Abs. 3 SGB IX

Zusätzlich musst Du aktiv im Fitnessstudio trainieren. Als aktive Mitgliedschaft gelten mindestens zwei Trainingseinheiten pro Monat.

Dein Fitnessstudio bestätigt Dir schriftlich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür gibt es unter Downloads ​​​​​​​und dem entsprechenden Bonus-Check auch ein Formular. 

Wie oft muss ich im Fitnessstudio trainieren?

Für eine aktive Mitgliedschaft musst Du mindestens zwei Trainingseinheiten pro Monat absolvieren.

Welchen Nachweis benötige ich vom Fitnessstudio?

Du benötigst eine schriftliche Bestätigung Deines Fitnessstudios über Deine aktive Mitgliedschaft und das qualitätsgesicherte Training. Damit wird bestätigt, dass die Voraussetzungen des FlexiBonus²​​​​​​​ erfüllt sind. Hierfür gibt es unter Downloads ​​​​​​​und dem entsprechenden Bonus-Check auch ein Formular. 

Kann ich auch einen monatlichen Fitnessstudio-Beitrag einreichen?

Für die Erstattung des Fitnessstudio-Beitrags wird die Jahresgebühr als eine Rechnung berücksichtigt. Diese kannst Du als Zweckprämie im FlexiBonus²​​​​​​​ einreichen.

Bekomme ich für meine Fitnessstudio-Mitgliedschaft auch FlexiBonus²-Guthaben?

Ja. Deine aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit qualitätsgesichertem Training wird im FlexiBonus²​​​​​​​ zusätzlich belohnt.

Das bedeutet: Du kannst durch Deine aktive Fitnessstudio-Mitgliedschaft Prämienguthaben sammeln und Dein gesammeltes Guthaben wiederum für Deinen Fitnessstudio-Beitrag einsetzen.

Kann ich den Fitnessstudio-Beitrag meines Kindes erstatten lassen?

Die Fitnessstudio-Erstattung gilt für Versicherte ab 16 Jahren.

Ist Dein Kind jünger, kann sich Sport trotzdem auszahlen: Für Kinder kann eine aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein ​​​​​​​über den FlexiBonus² berücksichtigt und der Vereinsbeitrag als Zweckprämie eingereicht werden.

Muss mein Fitnessstudio TÜV-zertifiziert sein?

Nein. Dein Fitnessstudio muss nicht zwingend selbst TÜV-zertifiziert sein. Für die Erstattung über den FlexiBonus² reicht es aus, wenn mindestens eines der festgelegten Qualitätskriterien erfüllt ist.

Dazu zählen beispielsweise TÜV-zertifizierte Trainingsgeräte, eine qualifizierte Trainingsbetreuung durch Trainerinnen und Trainer mit A-Lizenz oder einschlägigem Studien- bzw. Ausbildungsabschluss sowie das Angebot von Gesundheitskursen, Präventionskursen nach § 20 SGB V oder Rehasport nach § 44 Abs. 3 SGB IX.

Ob Dein Fitnessstudio die Voraussetzungen erfüllt, lässt Du Dir schriftlich vom Studio bestätigen. Hierfür gibt es unter Downloads ​​​​​​​und dem entsprechenden Bonus-Check auch ein Formular. 

Wie reiche ich meinen Fitnessstudio-Beitrag ein?

Die Einreichung erfolgt über den FlexiBonus². Sammle mit Deinen gesundheitsbewussten Aktivitäten Prämienguthaben und reiche Deinen Bonus anschließend bequem über die BERGISCHE App​​​​​​​ ein. Als Zweckprämie wählst Du Deinen Fitnessstudio-Beitrag aus und reichst den erforderlichen Nachweis sowie die Rechnung ein.

Kann ich auch andere gesundheitsfördernde Leistungen über den FlexiBonus² einreichen?

Ja. Über den FlexiBonus² können – entsprechend der jeweils gültigen Bedingungen – verschiedene gesundheitsfördernde Leistungen berücksichtigt werden. Alle Informationen und die vollständige Übersicht findest Du auf der FlexiBonus-Seite​​​​​​​.

So kannst Du Deinen Fitnessstudio-Beitrag erstatten lassen