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Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung ist manchmal zusätzliche Hilfe notwendig. Gerade dann ist es schön, in der vertrauten Umgebung bleiben zu können. Mit der häuslichen Krankenpflege unterstützt dich die BERGISCHE dabei, die medizinisch notwendige Versorgung zu Hause sicherzustellen. Qualifizierte Pflegekräfte helfen dir beispielsweise bei der Wundversorgung, der Medikamentengabe oder – je nach Situation – auch bei alltäglichen Aufgaben. Damit du dich ganz auf deine Gesundheit und Genesung konzentrieren kannst.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Professionelle Versorgung: Medizinisch notwendige Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Hilfe in deiner gewohnten Umgebung: Zu Hause oder an anderen geeigneten Orten.
Ärztlich verordnet: Deine Ärztin oder dein Arzt stellt den Bedarf fest.
Kostenübernahme: Die BERGISCHE übernimmt die Kosten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Persönliche Unterstützung: Wir helfen dir bei Fragen zur Versorgung und zur Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes.
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht dir, auch bei einer Erkrankung medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden, ohne dafür im Krankenhaus bleiben zu müssen.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Maßnahmen, die du aufgrund deiner Erkrankung vorübergehend oder längerfristig nicht selbst durchführen kannst.
Dazu gehören beispielsweise das Versorgen von Wunden, die Gabe ärztlich verordneter Medikamente oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Hilfe bei der Körperpflege und im Haushalt.
Gut zu wissen: Häusliche Krankenpflege findet nicht ausschließlich in deiner eigenen Wohnung statt. Auch die Versorgung bei Angehörigen, in einer Wohngemeinschaft oder an anderen geeigneten Orten kann möglich sein.
Du kannst häusliche Krankenpflege erhalten, wenn sie medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du kannst die erforderlichen Pflegemaßnahmen aufgrund deiner gesundheitlichen Situation nicht selbst durchführen.
Eine in deinem Haushalt lebende Person kann die notwendige Versorgung nicht im erforderlichen Umfang übernehmen.
Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um deine ärztliche Behandlung zu sichern, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder dich bei einer schweren Erkrankung vorübergehend zu unterstützen.
Welche Leistungen du erhältst, hängt von deiner persönlichen Situation und der medizinischen Notwendigkeit ab.
Du wurdest operiert oder aus dem Krankenhaus entlassen und benötigst zu Hause noch Unterstützung?
Wenn du beispielsweise Hilfe beim Verbandswechsel, bei der Medikamentengabe oder vorübergehend bei der Körperpflege brauchst, kann häusliche Krankenpflege infrage kommen.
Deine Ärztin, dein Arzt oder das Krankenhaus prüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, und stellt eine entsprechende Verordnung aus.
Die häusliche Krankenpflege umfasst je nach medizinischer Notwendigkeit unterschiedliche Leistungen. Grundsätzlich wird zwischen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden.
Die Behandlungspflege unterstützt deine ärztliche Behandlung. Sie umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Wundversorgung und Verbandswechsel
Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente
Injektionen, beispielsweise Insulingaben
An- und Ausziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe
Weitere ärztlich verordnete Maßnahmen, beispielsweise zur Blutzuckerkontrolle
Die BERGISCHE übernimmt die Kosten für die verordnete Behandlungspflege, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Manchmal erschwert eine Erkrankung auch ganz alltägliche Dinge.
Die Grundpflege kann dich beispielsweise unterstützen bei:
Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Zahnpflege
An- und Auskleiden
Essen und Trinken
Aufstehen, Hinsetzen und Fortbewegen
Diese Leistungen gehören unter bestimmten Voraussetzungen zur Krankenhausvermeidungs- oder Unterstützungspflege. Ein alleiniger Anspruch auf Grundpflege besteht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nicht generell.
Wenn du dich aufgrund einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht selbst um deinen Haushalt kümmern kannst, kann auch eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig sein.
Dazu zählen beispielsweise:
Einkaufen
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigen der Wohnung
Waschen und Wechseln der Wäsche
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann Bestandteil der Krankenhausvermeidungs- oder Unterstützungspflege sein.
Wichtig: Nicht jede Form der häuslichen Krankenpflege umfasst automatisch alle drei Leistungsbereiche. Entscheidend ist, welche Unterstützung medizinisch notwendig ist und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Je nach gesundheitlicher Situation unterscheidet man drei Formen.
Die Sicherungspflege unterstützt die ärztliche Behandlung, wenn du bestimmte medizinische Maßnahmen nicht selbst durchführen kannst.
Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Verbandswechsel oder ärztlich verordnete Injektionen.
Die Behandlungspflege kann so lange übernommen werden, wie sie medizinisch notwendig ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Manchmal lässt sich ein notwendiger Krankenhausaufenthalt durch eine geeignete Versorgung zu Hause vermeiden oder verkürzen.
In diesem Fall kann die häusliche Krankenpflege neben der Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen.
Die Krankenhausvermeidungspflege ist grundsätzlich auf bis zu vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine längere Versorgung möglich sein.
Nach einer schweren Erkrankung, einer akuten Verschlimmerung oder einer Operation brauchst du vielleicht vorübergehend Hilfe bei der Körperpflege und im Haushalt.
Wenn du keinen Pflegegrad 2 bis 5 hast und die weiteren Voraussetzungen erfüllst, kann die BERGISCHE diese Unterstützung grundsätzlich für bis zu vier Wochen übernehmen.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung möglich sein.
Unser Tipp: Du bist unsicher, welche Form der häuslichen Krankenpflege für dich infrage kommt? Wir beraten dich gerne.
Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der Art der verordneten Pflege.
Sie kann so lange erfolgen, wie sie zur Sicherung deiner ärztlichen Behandlung notwendig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie ist grundsätzlich auf bis zu vier Wochen je Krankheitsfall begrenzt. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie wird grundsätzlich für bis zu vier Wochen gewährt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine längere Versorgung möglich.
Wenn du weiterhin Unterstützung benötigst, prüft deine Ärztin oder dein Arzt, ob eine Folgeverordnung erforderlich ist.
Wenn die häusliche Krankenpflege medizinisch notwendig ist, ärztlich verordnet wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die BERGISCHE die Kosten für die genehmigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt bei einem zugelassenen Vertragspartner in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der BERGISCHEN.
Wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und keine Zuzahlungsbefreiung hast, zahlst du:
10 Euro je ärztlicher Verordnung
10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege für höchstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr
Die gesetzlichen Zuzahlungen werden bei deiner persönlichen Belastungsgrenze berücksichtigt.
Diese beträgt grundsätzlich 2 % deiner jährlichen berücksichtigungsfähigen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Grenze von 1 %.
Gut zu wissen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den gesetzlichen Zuzahlungen zur häuslichen Krankenpflege befreit.
Häusliche Krankenpflege und Leistungen der Pflegeversicherung werden häufig verwechselt. Dabei verfolgen sie unterschiedliche Ziele.
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie unterstützt dich bei medizinisch notwendiger Versorgung aufgrund einer Erkrankung, beispielsweise bei der Wundversorgung nach einer Operation.
Leistungen der Pflegeversicherung richten sich dagegen an Menschen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gesundheitlich bedingt voraussichtlich für mindestens sechs Monate beeinträchtigt sind und die die weiteren Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllen.
Gut zu wissen: Auch mit einem Pflegegrad kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf medizinische Behandlungspflege durch die Krankenkasse bestehen. Die Leistungen müssen jedoch klar voneinander abgegrenzt werden.
Ja. Für häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, eine ärztliche Verordnung und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Auch wenn du bereits einen Pflegegrad hast, kann ein Anspruch auf bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege bestehen.
Ja. Häusliche Krankenpflege muss grundsätzlich ärztlich verordnet werden. Deine Ärztin oder dein Arzt legt fest, welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind.
Häusliche Krankenpflege kann von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten verordnet werden. Auch Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements eine Verordnung für bis zu sieben Tage nach der Entlassung ausstellen.
Für die Kostenübernahme benötigt die BERGISCHE grundsätzlich eine ärztliche Verordnung und die erforderlichen Angaben zur Versorgung. Reiche die Unterlagen rechtzeitig bei uns ein. Dein Pflegedienst kann dich dabei unterstützen. Wir prüfen anschließend, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.
Ja. Du kannst einen geeigneten Pflegedienst auswählen, der die verordneten Leistungen anbietet und zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung berechtigt ist. Wenn du Hilfe bei der Suche benötigst, unterstützen wir dich gerne.
Ja. Wenn du nach einer Operation medizinische oder pflegerische Unterstützung benötigst, kann häusliche Krankenpflege infrage kommen. Das gilt beispielsweise für die Wundversorgung oder unter bestimmten Voraussetzungen für vorübergehende Hilfe bei der Körperpflege.
Ja, das An- und Ausziehen ärztlich verordneter medizinischer Kompressionsstrümpfe kann unter bestimmten Voraussetzungen als Behandlungspflege übernommen werden, wenn du die Maßnahme nicht selbst durchführen kannst.
In bestimmten Einrichtungen und Wohnformen kann häusliche Krankenpflege möglich sein. Entscheidend sind die Art der Einrichtung, die konkrete Versorgungsleistung und die gesetzlichen Voraussetzungen. Bei vollstationärer Pflege gelten besondere Regelungen. Wir beraten dich gerne zu deinem individuellen Fall.
Auch dann kann häusliche Krankenpflege möglich sein. Entscheidend ist, ob eine in deinem Haushalt lebende Person die erforderliche Versorgung tatsächlich im notwendigen Umfang übernehmen kann. Allein das Zusammenleben mit Angehörigen schließt einen Anspruch nicht automatisch aus.
Wenn die BERGISCHE die Kosten übernimmt, zahlst du grundsätzlich nur die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen, sofern du nicht davon befreit bist. Für Erwachsene sind das 10 Euro je Verordnung sowie 10 % der Kosten für maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.
Das hängt von der Art der häuslichen Krankenpflege ab. Medizinisch notwendige Behandlungspflege kann auch längerfristig möglich sein. Bei Krankenhausvermeidungs- und Unterstützungspflege kann die Versorgung in begründeten Ausnahmefällen über vier Wochen hinaus verlängert werden.
Die häusliche Krankenpflege dient vor allem der medizinischen und pflegerischen Versorgung bei einer Erkrankung. Eine Haushaltshilfe unterstützt dich dagegen bei der Haushaltsführung, wenn du diese krankheitsbedingt vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Leistung für dich infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Eine Erkrankung kann den Alltag plötzlich verändern. Gut, wenn du dich dann auf eine zuverlässige Versorgung verlassen kannst.
Die BERGISCHE unterstützt dich bei Fragen zur häuslichen Krankenpflege, zur Kostenübernahme und zur Organisation deiner Versorgung.
Du brauchst Unterstützung? Wir sind für dich da.
Per Telefon unter 0212 2262-0 oder nutze einfach unseren Rückrufservice.