Zwei junge Frauen beim Reiseschutz planen

Die europäische Krankenversicherungskarte EHIC

auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte (eGK)

Eingeschränkter Versicherungsschutz innerhalb Europas

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie deckt akute und dringend notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. So können Urlauber bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall medizinische Hilfe erhalten – zu denselben Bedingungen wie Einheimische. 

Wichtig zu wissen: Die EHIC deckt nicht automatisch alle und nicht immer die vollständigen Kosten für medizinische Behandlung, Krankenhaus und Medikamente ab. Zuzahlungen können entstehen. Deshalb am besten vor der Reise immer zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wo finde oder bekomme ich die EHIC?

Die EHIC ist auf der Rückseite deiner europäischen Gesundheitskarte (eGK) aufgedruckt. Du brauchst dafür also kein spezielles Dokument mehr, sondern nur das Kärtchen deiner BERGISCHEN Krankenkasse.

Deckt die EHIC alle Kosten ab?

Nein, die EHIC deckt nicht alle Kosten ab. Was genau übernommen wird, ist von Land zu Land verschieden. Oft fallen zudem Zuzahlungen an. Diese Zuzahlungen sind vor Ort zu entrichten und werden nicht von der Krankenkasse erstattet.

Worauf muss ich bei der Erstattung von Krankheitskosten im Ausland achten?

Sammle sorgfältig alle Rechnungen, die du bekommst. Die kannst du einreichen – bei der BERGISCHEN ganz einfach über die App! Weitere Infos zur Kostenerstattung im Ausland findest du hier

Verletzt oder krank: Sonderregeln für jedes Urlaubsland

In jedem Land gibt es einige spezielle Regelungen für die Behandlung von Unfällen, Verletzungen und Erkrankungen. In Österreich zum Beispiel solltest du dich von einem Vertragsarzt behandeln lassen, damit die Behandlung erstattet werden kann. Und Medikamente müssen im österreichischen Erstattungskodex aufgeführt sein. In Spanien kannst du dich im Notfall zwar direkt an eine Ambulanz wenden. Brauchst du jedoch einen Facharzt, benötigst du eine ärztliche Überweisung eines Erstversorgungszentrums. Und in Italien? Da gibt es in manchen Städten sogar einen eigenen Gesundheitsdienst für Touristen, den „Servizio di Guardia Turistica“.

Tipp: Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands findest du für viele Länder Merkblätter über den jeweiligen Versicherungsschutz.