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Da fährt man endlich in die Ferien – und plötzlich ist es passiert. Du konntest deinen Auslandsurlaub nicht vollständig genießen, weil du krank geworden bist oder dich verletzt hast? Die BERGISCHE KRANKENKASSE prüft gerne, ob du die Kosten für Arztleistungen und Medikamente erstattet bekommst.
Tipp: Außerhalb der EU gehört immer eine Auslandskrankenversicherung ins Gepäck – bei einer Kreuzfahrt mitunter sogar in Deutschland. Zum Beispiel von unserem Partner Barmenia.
Wichtig: Eine Kostenerstattung darf maximal in Höhe der ärztlichen Behandlung erfolgen, die du in Deutschland erhalten hättest. Die gesetzlichen Eigenanteile werden abgezogen.
Wenn deine Rechnungsbeträge höher ausfallen als unsere Erstattung, kannst du den überzähligen Betrag bei deiner privaten Auslandskrankenversicherung einreichen beziehungsweise in deiner Steuererklärung berücksichtigen.
Hast du weitere Fragen? Schreib uns einfach eine E-Mail oder rufe uns an: 0212 2262-0. Wir beraten dich gern.