Reiseschutz planen mit der BERGISCHEN

Überraschung auf der Kreuzfahrt

Das passiert, wenn du krank wirst oder dich verletzt

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Sorglos auf dem Sonnendeck am Pool liegen und entspannen: So war der Kreuzfahrt-Urlaub geplant. Doch dann  ein falscher Tritt, und der Fuß ist verknackst. Dazu noch diese ärgerliche Magen-Darm-Grippe: was für ein Reinfall! Hoffentlich bist du gut vorbereitet, sonst wartet jetzt beim Schiffsarzt die nächste böse Überraschung 

von Carolin Kubo

 

Krank im Urlaub

Krank werden im Ausland? Das kann teuer werden. Und es ist so schnell passiert! 

„Wie schnell ist man in einen Seeigel getreten oder hat sich eine Ohrenentzündung eingefangen vom Wind auf dem Deck“, erinnert Guido Dirnberger vom Team Ausland der BERGISCHEN Krankenkasse. Er ist – ebenso wie unsere Auslands-Notfallhotline – Experte für die Regelungen, die für Krankheitskosten im Ausland gelten. Wenn jemand auf Reisen krank wird, landet die Rechnung am Ende oft auf seinem Schreibtisch.

Verrückt wird es dann, wenn die Reisenden auf Kreuzfahrt unterwegs waren. Denn wie da die Krankenversicherung geregelt ist – da kommt keiner drauf.

Typische Kreuzfahrt-Krankheiten

Doch zunächst ein paar Fun facts übers Krankwerden auf Kreuzfahrt. Hättest du das gedacht:

  • Die meisten Krankheitsfälle bei Kreuzfahrten geschehen an Land, oft durch Unkenntnis der örtlichen Begebenheiten. Exotische Pflanzen und Tiere, unbekanntes Gelände oder gefährliche Stadtviertel und auch das Klima können die Auslöser sein.
  • An Bord sind die meisten leichteren Erkrankungen gut behandelbar. Passagiere kommen zum Beispiel mit Infekten, Seekrankheit und Magen-Darm-Beschwerden zum Bordarzt.
  • Seekrankheit ist heute zum Glück viel seltener als früher. Größere Schiffe, bessere Stabilisatoren und eine optimierte Rumpfform der Schiffe sorgen für eine ruhige Fahrt.
  • Passiert doch mal ein schwerwiegender Fall, handelt es sich meist um Herzinfarkte und Schlaganfälle. Das hängt mit dem hohen Durchschnittsalter der Kreuzfahrt-Urlauber zusammen.

Der Schiffsarzt und die eGK

Große Kreuzfahrtschiffe haben oft medizinisches Personal an Bord. „Die Urlauber glauben dann, dass sie einfach wie zu Hause ihre eGK einlesen lassen, und der Arzt rechnet mit der Krankenkasse zu Hause ab“, sagt Dirnberger: aber weit gefehlt!

Schiffsärzte würden immer Privatrechnungen ausstellen, so Dirnberger. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kommt dabei oft zur Anwendung – aber nicht immer, und damit sind wir bei den überraschenden Regelungen, die für Kreuzfahrten gelten.

Auf Flusskreuzfahrten, zum Beispiel auf dem Rhein oder der Donau, ist übrigens meistens kein Schiffsarzt an Bord. Da ist es einfacher, kurz an Land zu gehen und vor Ort einen Arzt zu konsultieren.

Dein Service der BERGISCHEN:

Unsere Auslands-Notfallhotline

Wenn dir im Urlaub ein Unfall passiert oder du aufgrund einer Erkrankung ärztliche Hilfe benötigst, hat die BERGISCHE einen besonderen Service für dich: die Auslands-Notfallhotline. Sie ist dein erster Ansprechpartner und kann dich in allen Fragen beraten. Der Service steht allen Versicherten der BERGISCHEN offen.
 

Bin ich auf Kreuzfahrt versichert?

Ob du auf deiner Kreuzfahrt krankenversichert bist, kommt ganz darauf an. Und zwar nicht darauf, wo du dich befindest! Es sei denn, du gehst an Land. An Bord gilt für Unfälle und Erkrankungen aber eine ganz besondere Regel, nämlich: Egal wo das Schiff gerade ist, es zählt, wo es gemeldet ist.
 

Wie erkennst du, wo dein Schiff gemeldet ist?

Wo dein Schiff angemeldet ist, erfragst du am besten vor der Reise beim Reiseveranstalter. Du erkennst es aber auch an der Flagge am Heck, also hinten.

Manche Reeder, auch deutsche, melden um Kosten zu sparen ihre Schiffe beispielsweise in Panama an. Du kannst also nicht zwingend vom Reiseveranstalter auf die Nationalität des Schiffes schließen. Mach dich daher unbedingt vor Antritt der Reise schlau. 

Tipp: Du hast eines der ganz großen bekannten Kreuzfahrtschiffe gebucht? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du unter der Flagge von Italien oder Malta unterwegs bist.


In der Karibik unterwegs, in der EU versichert

Diese Regelung kann zu paradoxen Situationen führen. Zum Beispiel, wenn du bei einer Karibikkreuzfahrt einen Unfall an Deck hast, aber das Schiff in Italien gemeldet ist: Dann gelten für deine Abrechnung EU-Regeln.

Also, gut aufgepasst – hier haben wir eine Liste möglicher Fälle für Krankheiten auf Kreuzfahrt für dich:

  1. Du fährst zwischen Koblenz und Konstanz den Rhein hinauf und hast einen Unfall. Dein Schiff führt die Flagge eines nichteuropäischen Landes
    ⇒  Wie im außereuropäischen Ausland bist du in diesem Fall gar nicht versichert! Eine Reiseschutzversicherung ist ein absolutes Muss. Sonst bleibst du womöglich auf den Kosten für Ärzte, Medikamente und OPs sitzen.
  2. Du schipperst durch die Fjorde Norwegens. Das Kreuzfahrtschiff ist in Deutschland angemeldet.
    ⇒  Die Krankenversicherung gilt fast genauso wie zu Hause: Du zückst deine eGK, bekommst eine Privatrechnung, die Krankenkasse erstattet die deutschen Sätze für deinen Fall.
  3. Du machst eine Kreuzfahrt in die Karibik. Dein Schiff ist unter italienischer Flagge unterwegs.
    ⇒  Hier gelten für Unfälle und Krankheitskosten italienische Regeln. Das heißt: Vieles ist über die EHIC, die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner eGK, abgedeckt. Du bekommst eine Privatrechnung, die du zur Erstattung einreichen kannst. Reichst du sie bei der Krankenkasse ein, erstattet diese die in Deutschland üblichen Sätze, es können Zuzahlungen anfallen. Schickst du sie dagegen zur Auslandskrankenversicherung, gleicht diese die entstandenen Kosten zu 100 % aus.

Krankheitskosten im Ausland abrechnen

Die meisten Unfälle auf Kreuzfahrt passieren an Land. Da ist der Gang zum nächsten lokalen Arzt oder Krankenhaus naheliegend. Geht es später ans Bezahlen, gibt es ganz oft für die Kunden ein böses Erwachen – denn die Krankenkassen dürfen nur erstatten, was von deutschem oder europäischem Recht gedeckt ist. Diese Regelungen sind oft kompliziert. Praktisch immer müssen die Kunden zudem erst einmal in Vorleistung treten und die Kosten für ihre Behandlung privat bezahlen. 

„Manche Ärzte im Ausland nutzen die Unwissenheit der Urlauber aus und schreiben einfach hohe Phantasiesummen auf ihre Privatrechnung. Im schlimmsten Fall bleiben die Kunden am Ende auf der ganzen Rechnung sitzen“, warnt Guido Dirnberger vom Team Ausland der BERGISCHEN Krankenkasse. Denn außerhalb Europas gilt die Krankenversicherung nicht. Innerhalb der EU gibt es die EHIC, die Europäische Krankenversicherungskarte.

Egal, was tatsächlich auf der Rechnung steht: Nach Einschätzung von Dirnberger gibt es deshalb etwas, das für jeden Auslandsurlaub unverzichtbar ist. Doch Moment mal, wie funktioniert das mit der EHIC eigentlich? Und woher bekommst du sie?  

Die Europäische Krankenversicherungskarte „EHIC“

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie deckt akute und dringend notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. So können Urlauber bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall medizinische Hilfe erhalten – zu denselben Bedingungen wie Einheimische. 
 

Wo finde oder bekomme ich die EHIC?

Die EHIC ist auf der Rückseite deiner europäischen Gesundheitskarte (eGK) aufgedruckt. Du brauchst dafür also kein spezielles Dokument mehr, sondern nur das Kärtchen deiner BERGISCHEN Krankenkasse.
 

Deckt die EHIC alle Kosten ab?

Nein, die EHIC deckt nicht alle Kosten ab. Was genau übernommen wird, ist von Land zu Land verschieden. Oft fallen zudem Zuzahlungen an. Diese Zuzahlungen sind vor Ort zu entrichten und werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
 

Worauf muss ich bei der Erstattung von Krankheitskosten im Ausland achten?

Sammle sorgfältig alle Rechnungen, die du bekommst. Die kannst du einreichen – bei der BERGISCHEN ganz einfach über die App! Weitere Infos zur Kostenerstattung im Ausland findest du hier

Sonderregeln für jedes Urlaubsland

In jedem Land gibt es einige spezielle Regelungen. In Österreich zum Beispiel solltest du dich von einem Vertragsarzt behandeln lassen, damit die Behandlung erstattet werden kann. Und Medikamente müssen im österreichischen Erstattungskodex aufgeführt sein. In Spanien kannst du dich im Notfall zwar direkt an eine Ambulanz wenden. Brauchst du jedoch einen Facharzt, benötigst du eine ärztliche Überweisung eines Erstversorgungszentrums. Und in Italien? Da gibt es in manchen Städten sogar einen eigenen Gesundheitsdienst für Touristen, den „Servizio di Guardia Turistica“.

Tipp: Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands findest du für viele Länder Merkblätter über den jeweiligen Versicherungsschutz.

Die Auslands-Reiseschutzversicherung: Ein Cocktail, gut investiert

Egal ob Kreuzfahrt oder Wandertour ins Gebirge: Der Experte Dirnberger rät dazu, immer auf Nummer Sicher zu gehen. Für ihn gibt es deshalb ein absolutes Muss, das bei Auslandsreisen in jedes Urlaubsgepäck gehört. 

„Die Sache ist doch so einfach“, erklärt Dirnberger: „Für jede Reise ins Ausland brauche ich eine Auslands-Reiseschutzversicherung. Die kostet mich vielleicht zehn Euro. Mal ehrlich, das ist vielleicht ein Cocktail an der Bordbar bei meiner Kreuzfahrt! Das Geld ist gut ausgegeben für das, was es wert ist. Möglicherweise erspart es mir am Ende Kosten von mehreren Tausend Euro.“ Der kleine große Zusatzschutz ist schnell abgeschlossen, zum Beispiel bei unseren Partnern Barmenia oder DKV.

Denn etwas, so Dirnberger, haben viele Touristen nicht auf dem Schirm: „Es kann ja auch etwas passieren, dass einen Rücktransport erforderlich macht.“ Das muss nicht dramatisch sein, kann aber dennoch schnell in die Tausende Euro gehen. Der Rücktransport nach Deutschland ist grundsätzlich durch die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattungsfähig. Durch die Auslands-Reiseschutzversicherung schon. 

Auslands-Notfallhotline

Die BERGISCHE bietet ihren Versicherten einen besonderen Service: Die Auslands-Notfallhotline. Sie hilft schnell und unkompliziert mit fundierten Informationen weiter und kümmert sich, wenn etwas passiert ist.

Und noch ein paar gute Tipps für Kreuzfahrt-Reisende

Hier sind noch ein paar Bonustipps und -infos für Reisende auf Kreuzfahrten – extra für euch zusammengestellt von unserer Auslands-Notfallhotline:

  • Muss man wegen einer Erkrankung von Bord und diese stellt sich als nicht schwerwiegend heraus, so dass die Reise fortgesetzt werden kann, benötigt der Passagier ein „Fit to travel on ships“-Zertifikat. Ohne dieses Dokument kann die Kreuzfahrt nicht fortgesetzt werden.
  • Muss eine Behandlung an Land erfolgen, der Passagier ist genesen, könnte die Reise fortsetzen, das Kreuzschiff ist aber bereits ausgelaufen, werden die Reisekosten, um das Schiff wieder zu erreichen, nicht über die Auslandskrankenversicherung abgedeckt. In diesem Fall benötigt man zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung.
  • Muss eine Behandlung in einem Land mit Visumpflicht erfolgen, sollte zeitnah Kontakt zur Botschaft oder zum Konsulat des Heimatlandes aufgenommen werden.

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