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Krank auf Kreuzfahrt

Das solltest du unbedingt vorher wissen!

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Man wacht morgens mit starken Beschwerden auf – und das nächste Krankenhaus ist hunderte Kilometer entfernt. Was passiert jetzt? Wer behandelt dich oder deine lieben Senioren an Bord? Muss das Schiff umdrehen? Und welche Kosten können entstehen? Spoiler: verdammt hohe, mit denen keiner rechnet! Informier dich jetzt, bevor eine Krankheit auf Kreuzfahrt den Traumurlaub zum Not- und Stressfall macht.

von Carolin Kubo

 

Was passiert eigentlich, wenn ich auf einer Kreuzfahrt krank werde?

Die schlimmste Vorstellung: Das Schiff ist mitten auf dem Meer, und plötzlich treten heftige Beschwerden auf. Schmerzen in der Brust oder unerträgliche Bauchkrämpfe. Und selbst wenn es nur eine Durchfallerkrankung wäre: Was jetzt?! Wo bekommst du einen Arzt her – oder gar einen Notarzt?

Solche Fälle sind viel häufiger als man denkt. Und es ist wichtig, im Vorfeld genau über die Details Bescheid zu wissen. Denn sonst kann es teuer werden – sehr, sehr teuer! 

Denn wie auf Kreuzfahrten die Krankenversicherung und die Übernahme der Arztkosten geregelt ist – da kommt keiner drauf. Und auch über die Behandlung im Ausland solltest du ein paar Fakten vorab kennen. Denn egal ob Arztbesuch oder Krankenhaus: In sehr vielen Fällen ist es unerlässlich, eine Auslandskrankenversicherung in der Tasche zu haben.

Doch zuerst das Wichtigste: die medizinische Versorgung auf See. 

Medizinische Versorgung auf Kreuzfahrtschiffen

Gibt es einen Arzt an Bord?

Die gute Nachricht vorab: Auf den meisten Hochsee-Kreuzfahrtschiffen gibt es nicht nur medizinisches Personal, sondern sogar ein eigenes Bordhospital. Je nach Größe des Schiffes arbeiten dort mehrere Ärzte und Pflegekräfte, die sich um medizinische Notfälle und akute Erkrankungen kümmern.

Viele Reisende stellen sich die Krankenstation wie einen kleinen Erste-Hilfe-Raum vor. Tatsächlich sind moderne Bordhospitäler oft deutlich besser ausgestattet. Neben Behandlungsräumen verfügen viele Schiffe über Equipment zur Notfallversorgung, Möglichkeiten zur Labordiagnostik und eine kleine Apotheke für die wichtigsten Medikamente. Je nach Flotte sind sogar OP-Räume und Intensiveinheiten vorhanden.

Behandelt werden können dort meist unter anderem:

  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Erkältungen und Atemwegsinfekte
  • Verletzungen und Wunden
  • Allergische Reaktionen
  • Kreislaufprobleme
  • Infektionen
  • kleinere chirurgische Eingriffe

Manche Kreuzfahrtschiffe haben sogar Dialysegeräte an Bord. Wenn du oder jemand aus deiner Gruppe das benötigt, solltest du dich aber unbedingt vorab informieren und den Anbieter darauf hinweisen.

Trotzdem gibt es Grenzen. Ein Kreuzfahrtschiff ist kein Krankenhaus. Komplexe Operationen, spezielle Diagnostik oder die Behandlung schwerer Erkrankungen sind auf See kaum möglich. Lässt sich die Behandlung nicht aufschieben, muss der Patient im nächsten Hafen ausgeschifft oder sogar per Helikopter evakuiert werden.​​​​​​

​Auf Flusskreuzfahrten, zum Beispiel auf dem Rhein oder der Donau, ist übrigens meistens kein Schiffsarzt an Bord. Da ist es einfacher, kurz an Land zu gehen und vor Ort einen Arzt zu konsultieren.

Was kostet ein Arztbesuch auf einer Kreuzfahrt?

Vorsicht, Kostenfalle!

Bei den Behandlungskosten beginnt für viele Reisende die erste Überraschung – und im schlimmsten Falle ein finanzieller Alptraum.

Denn erstens heißt „All inclusive“ noch lange nicht, dass die medizinische Behandlung an Bord im Reisepreis enthalten ist. Arztbesuche, Medikamente, Untersuchungen oder Behandlungen werden üblicherweise separat berechnet.

Also stattdessen alles wie beim Arzt zu Hause? „Viele Urlauber glauben, dass sie im Bordhospital einfach wie zu Hause ihre eGK einlesen lassen und der Arzt rechnet dann mit der Krankenkasse ab“, sagt Guido Dirnberger vom Team Ausland der BERGISCHEN Krankenkasse. Aber weit gefehlt. Schiffsärzte stellen in der Regel Privatrechnungen aus. Die Behandlung an Bord wird also meist nicht direkt mit einer deutschen Krankenkasse abgerechnet. Stattdessen erhalten Reisende eine Rechnung für die erbrachten Leistungen.

Und genau hier kann es für Kreuzfahrtgäste unangenehm werden.

Und nicht nur das: Hier werden die Regeln auch etwas kompliziert und unübersichtlich.

Denn ob und wie du die Kosten später mit deiner Krankenkasse abrechnen kannst, hängt ganz davon ab. Und zwar nicht davon, wo du dich befindest! Es sei denn, du gehst an Land. An Bord gilt für Unfälle und Erkrankungen aber eine ganz besondere Regel, nämlich: Egal wo das Schiff gerade ist, es zählt, wo es gemeldet ist. 

Auf Kreuzfahrt gelten andere Regeln für Arztkosten

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Das ist etwas, was kaum jemand weiß: Bei einem medizinischen Notfall oder einer Erkrankung auf See ist es egal, ob du mit einer deutschen Gesellschaft unterwegs bist. Aus Kostensicht ist es auch egal, wo du dich gerade befindest. Für die Abrechnung kommt es darauf an, unter der Flagge welchen Landes dein Schiff segelt. Und das ist eben nicht immer die deutsche – selbst bei einem deutschen Anbieter! 

Der häufigste Fall: Du hast eines der ganz großen bekannten Kreuzfahrtschiffe gebucht. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du unter der Flagge von Italien oder Malta unterwegs bist. Hättest du damit gerechnet? Für die meisten Urlauber lautet die Antwort: Nein.
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Wie erkennst du, wo dein Schiff gemeldet ist?

Wo dein Schiff angemeldet ist, erfragst du am besten vor der Reise beim Reiseveranstalter. Du erkennst es aber auch an der Flagge am Heck, also hinten.

Manche Reeder, auch deutsche, melden um Kosten zu sparen ihre Schiffe beispielsweise in Panama an. Darauf solltest du besonders bei einer Flusskreuzfahrt achten: Es könnte bedeuten, dass nach ausländischen Regeln abgerechnet wird, obwohl du Deutschland gar nicht verlässt! Dann brauchst du wahrscheinlich eine Auslandskrankenversicherung, um deine Arztkosten abzudecken. Mach dich daher unbedingt vor Antritt der Reise schlau. 


In der Karibik unterwegs, in der EU versichert:
Wann zahlt die Krankenkasse auf meiner Kreuzfahrt?

Diese Regelung kann zu paradoxen Situationen führen. Zum Beispiel, wenn du bei einer Kreuzfahrt in der Karibik einen Unfall an Deck hast:

  • Unfall in der Karibik
  • Reederei deutsch
  • Schiff ist in Italien gemeldet:

⇒ Dann gelten für deine Abrechnung die Regelungen von Italien. 

Das heißt auch, dass für zwei Kreuzfahrten auf der gleichen Strecke völlig unterschiedliche Regelungen gelten können.


​​​​​​​Also, gut aufgepasst hier haben wir eine Liste möglicher Fälle für Krankheiten auf Kreuzfahrt für dich:

  1. Du machst eine Kreuzfahrt in Asien und hast einen Unfall. Dein Schiff ist unter italienischer Flagge unterwegs.

    ​​​​​​​​​​​​​​In diesem Fall gelten für Unfälle und Krankheitskosten italienische Regeln. Das heißt: Vieles ist über die EHIC, die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner eGK, abgedeckt. Du bekommst in der Regel eine Privatrechnung, die du zur Erstattung einreichen kannst. Lies zur Erstattung unbedingt den nächsten Absatz!
     
  2. Du schipperst durch die Fjorde Norwegens und hast einen Unfall. Das Kreuzfahrtschiff ist in Deutschland angemeldet.

    Bei einem Unfall oder einer Erkrankung gilt die Krankenversicherung fast genauso wie zu Hause: Du zückst deine eGK, bekommst eine Privatrechnung, die Krankenkasse erstattet die deutschen Sätze für deinen Fall.
     
  3. Du fährst zwischen Koblenz und Konstanz den Rhein hinauf und hast einen Unfall. Dein Schiff führt die Flagge eines nichteuropäischen Landes wie Panama. 

    ​​​​​​​Wie im außereuropäischen Ausland bist du in diesem Fall gar nicht versichert! Eine Reiseschutzversicherung ist ein absolutes Muss. Sonst bleibst du womöglich auf den Kosten für Ärzte, Medikamente und OPs sitzen.

 

EHIC oder Auslandskrankenversicherung – was brauchen Kreuzfahrturlauber?

Ob du eine Auslandskrankenversicherung brauchst, hängt davon ab, wo dein Schiff gemeldet ist. In der Regel ist es immer besser, eine abzuschließen. Du sparst damit unter Umständen hohe Geldbeträge.

​​​​​​​Ist dein Schiff in Europa gemeldet, kannst du Behandlungskosten und Medikamente in der Regel auch über die EHIC abrechnen. Das ist die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte.

Trotzdem kann es sich lohnen, auch in diesem Fall vor der Reise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Vor allem, wenn schon vor der Reise absehbar ist, dass umfangreiche Behandlungen anfallen könnten. Denn die Kosten im Ausland können unter Umständen höher ausfallen als die deutschen Regelsätze. Reichst du nach der Reise die Rechnungen bei der Krankenkasse ein, erstattet diese die in Deutschland üblichen Sätze. Dann können Zuzahlungen anfallen.

Schickst du die Rechnungen dagegen zur Auslandskrankenversicherung, gleicht diese die entstandenen Kosten zu 100 % aus. Es lohnt sich daher, sich vor der Reise genau zu informieren.

Am besten immer mit im Gepäck:

Auslandskrankenversicherung

Im Ausland und auf Kreuzfahrten sind Arzt- und Krankenhauskosten nicht immer über die Krankenkasse versichert. Manchmal dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten gar nicht übernehmen, manchmal nur teilweise – je nach Land oder Flagge des Kreuzfahrtschiffs. Deshalb rät Guido Dirnberger vom Team Ausland der BERGISCHEN: „Für jede Reise ins Ausland brauche ich eine Auslands-Reiseschutzversicherung. Die kostet nicht mehr als ein Cocktail an der Bordbar.“ Im schlimmsten Fall erspart sie dir viele Tausend Euro, die du sonst selbst bezahlen müsstest.

Der kleine große Zusatzschutz ist schnell abgeschlossen, zum Beispiel bei unseren Partnern Barmenia oder DKV.

Arztkosten beim Landgang: Wer zahlt die Behandlung im Ausland?

Die meisten Unfälle und Erkrankungen auf einer Kreuzfahrt passieren nicht auf dem Schiff, sondern während eines Landgangs. Wer auf einer Treppe stürzt, sich beim Schnorcheln verletzt oder plötzlich ärztliche Hilfe benötigt, landet meist in einer lokalen Arztpraxis oder im nächstgelegenen Krankenhaus. Dort erhält der Patient in der Regel eine Privatrechnung. Diese müssen Reisende in vielen Fällen zunächst selbst begleichen und anschließend zur Erstattung einreichen. 

„Manche Ärzte im Ausland nutzen die Unwissenheit der Urlauber aus und schreiben einfach hohe Phantasiesummen auf ihre Privatrechnung“, warnt Guido Dirnberger vom Team Ausland der BERGISCHEN Krankenkasse. „Im schlimmsten Fall bleiben die Kunden am Ende auf der ganzen Rechnung sitzen.“

Besonders außerhalb Europas besteht dieses Risiko. Innerhalb der Europäischen Union kann zwar die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) helfen, sie deckt jedoch nicht automatisch alle Kosten ab.

Warum die EHIC allein oft nicht genügt

Auch in Europa kann sich eine Zusatzversicherung lohnen

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern, im EU-Ausland und einigen weiteren Ländern medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie gilt in den Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien. Sie deckt aber nur akute und dringend notwendige Behandlungen ab. Und auch diese nicht immer vollständig: Oft fallen Zuzahlungen an.  

Die EHIC ist auf der Rückseite deiner europäischen Gesundheitskarte (eGK) aufgedruckt. Du brauchst dafür also kein spezielles Dokument mehr, sondern nur das Kärtchen deiner BERGISCHEN Krankenkasse. 

Typische Kreuzfahrt-Krankheiten

Funfacts über Kreuzfahrten

Wir haben ein paar Fun facts übers Krankwerden auf Kreuzfahrt für dich gesammelt. Hättest du das gedacht:

  • Die meisten Krankheitsfälle bei Kreuzfahrten geschehen an Land, oft durch Unkenntnis der örtlichen Begebenheiten. Exotische Pflanzen und Tiere, unbekanntes Gelände oder gefährliche Stadtviertel und auch das Klima können die Auslöser sein.
  • An Bord sind die meisten leichteren Erkrankungen gut behandelbar. Passagiere kommen zum Beispiel mit Infekten, Seekrankheit und Magen-Darm-Beschwerden zum Bordarzt.
  • Passiert doch mal ein schwerwiegender Fall, handelt es sich meist um Herzinfarkte und Schlaganfälle. Das hängt mit dem hohen Durchschnittsalter der Kreuzfahrt-Urlauber zusammen.

Seekrank auf Kreuzfahrt

Was kannst du gegen Seekrankheit auf deiner Kreuzfahrt tun? Die gute Nachricht vorab: Seekrankheit ist heute zum Glück viel seltener als früher. Größere Schiffe, bessere Stabilisatoren und eine optimierte Rumpfform der Schiffe sorgen für eine ruhige Fahrt. Und wenn es doch mal dazu kommt? Diese Tipps können gegen Seekrankheit helfen:

  • Geh an Deck: Frische Luft und ein ruhiger Blick auf den Horizont stabilisieren den Gleichgewichtssinn
  • Such die Mitte des Schiffs: Je mittiger und tiefer du dich im Schiff befindest, desto weniger schwankt es
  • Leichtes Essen: Vermeide fettige, schwere Speisen und beschränke dich auf kleine, leichte Mahlzeiten

Wenn die Übelkeit wirklich stark ist, wende dich an die Crew. Große Kreuzfahrtschiffe haben in der Regel Medikamente gegen Seekrankheit an Bord.   

Dein Service der BERGISCHEN:

Unsere Auslands-Notfallhotline

Wenn dir im Urlaub ein Unfall passiert oder du aufgrund einer Erkrankung ärztliche Hilfe benötigst, hat die BERGISCHE einen besonderen Service für dich: die Auslands-Notfallhotline. Sie ist dein erster Ansprechpartner und kann dich in allen Fragen beraten. Der Service steht allen Versicherten der BERGISCHEN offen.
 

Die Auslands-Reiseschutzversicherung: Ein Cocktail, gut investiert

Egal ob Kreuzfahrt oder Wandertour ins Gebirge: Der Experte Dirnberger rät dazu, immer auf Nummer Sicher zu gehen. Für ihn gibt es deshalb ein absolutes Muss, das bei Auslandsreisen in jedes Urlaubsgepäck gehört. 

„Die Sache ist doch so einfach“, erklärt Dirnberger: „Für jede Reise ins Ausland brauche ich eine Auslands-Reiseschutzversicherung. Die kostet mich vielleicht zehn Euro. Mal ehrlich, das ist vielleicht ein Cocktail an der Bordbar bei meiner Kreuzfahrt! Das Geld ist gut ausgegeben für das, was es wert ist. Möglicherweise erspart es mir am Ende Kosten von mehreren Tausend Euro.“ Der kleine große Zusatzschutz ist schnell abgeschlossen, zum Beispiel bei unseren Partnern Barmenia oder DKV.

Denn etwas, so Dirnberger, haben viele Touristen nicht auf dem Schirm: „Es kann ja auch etwas passieren, dass einen Rücktransport erforderlich macht.“ Das muss nicht dramatisch sein, kann aber dennoch schnell in die Tausende Euro gehen. Der Rücktransport nach Deutschland ist grundsätzlich durch die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattungsfähig. Durch die Auslands-Reiseschutzversicherung schon. 

Und noch ein paar gute Tipps für Kreuzfahrt-Reisende

Hier sind noch ein paar Bonustipps und -infos für Reisende auf Kreuzfahrten – extra für euch zusammengestellt von unserer Auslands-Notfallhotline:

  • Muss man wegen einer Erkrankung von Bord und diese stellt sich als nicht schwerwiegend heraus, so dass die Reise fortgesetzt werden kann, benötigt der Passagier ein „Fit to travel on ships“-Zertifikat. Ohne dieses Dokument kann die Kreuzfahrt nicht fortgesetzt werden.
  • Muss eine Behandlung an Land erfolgen, der Passagier ist genesen, könnte die Reise fortsetzen, das Kreuzschiff ist aber bereits ausgelaufen, werden die Reisekosten, um das Schiff wieder zu erreichen, nicht über die Auslandskrankenversicherung abgedeckt. In diesem Fall benötigt man zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung.
  • Muss eine Behandlung in einem Land mit Visumpflicht erfolgen, sollte zeitnah Kontakt zur Botschaft oder zum Konsulat des Heimatlandes aufgenommen werden.

Das war spannend?

Schick den Artikel weiter an jemanden, der diese Infos unbedingt noch vor seiner oder ihrer nächsten Kreuzfahrt wissen sollte!

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