Diagnose Zahnwurzelentzündung: Für viele klingt das wie ein Folterurteil. Doch keine Angst – so schmerzhaft wie dermaleinst ist die berüchtigte Wurzelbehandlung dank moderner Instrumente und Behandlungsmethoden längst nicht mehr. Je sorgfältiger dein Zahnarzt arbeitet, desto unwahrscheinlicher sind größere Beschwerden nach der Behandlung.
Das solltest du vor einer Wurzelbehandlung unbedingt wissen:
- Eine Wurzelbehandlung darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob durch die Rettung des betroffenen Zahns eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann. Ob die Bedingungen der Vertragsrichtlinien bei dir konkret zutreffen, beurteilt der behandelnde Zahnarzt.
- Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Zahnarzt die Behandlung direkt über die eGK abrechnen. Alles, was darüber hinausgeht, sind private Zusatzleistungen, die du in jedem Fall selbst bezahlen musst. Der Zahnarzt muss dich vorab darüber aufklären. Nach der Behandlung stellt er dir eine Rechnung über diese Leistungen aus.
Für dich heißt das zusammengefasst:
Was der Zahnarzt über die eGK abrechnet, übernimmt automatisch die Krankenkasse. Rechnungen, die der Zahnarzt im Zusammenhang mit der Wurzelbehandlung ausstellt, musst du in jedem Fall selbst bezahlen.
Es handelt sich dann um private Zusatzleistungen, die nicht erstattet werden können.