Mithilfe von IKT-basierten (Informations- und Kommunikationstechnologie-basierte) Selbstlernprogrammen können sich Versicherte Wissen selbst aneignen. Hierbei handelt es sich um Online Präventionskurse, die alle Kriterien des Leitfaden Prävention mit Ausnahme der Kriterien für die Räumlichkeit, Gruppengröße und Teilnehmerzahl erfüllen müssen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Teilnehmenden das handlungsfeldspezifische Wissen sowie praktische Anwendungen weitestgehend selbst erlernen. Um das zu gewährleisten, gibt es zur Unterstützung der Teilnehmenden einen wechselseitigen Austausch mit der E-Kursleitung.
Befristete Weiterführung der Ausnahmeregelung zur IKT-gestützten Durchführung von Präventionskursen bis 31.12.2022
Auch mit dem Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen werden einige Versicherte den Besuch von Präventionskursen im Präsenzformat vermeiden wollen. Für Diejenigen wurde die Ausnahmeregelung zur IKT-gestützten Durchführung von Präventionskursen letztmalig bis zum 31.12.2022 verlängert. Bis zu diesem Datum begonnene Kurse dürfen in diesem Format auch beendet werden. Anschließend startende zertifizierte Kurse dürfen nicht mehr IKT-gestützt begonnen werden, sofern keine Zertifizierung als IKT-Kurs erfolgt ist.