Baustein für einen gesunden Lebensstil

Du willst etwas für deine Gesundheit tun, in Gemeinschaft sein und dabei sogar noch Geld sparen? Dann nimm doch an einem zertifizierten Präventionskurs teil und lass diesen von deiner gesetzlichen Krankenkasse bezuschussen. In Präventionskursen steht ein ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal bereit, das ein abwechslungsreiches Programm organisiert und die Gesundheitsförderung in den Vordergrund rückt.

Doch was genau ist ein Präventionskurs und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Zuschuss von meiner Krankenkasse? Wir klären auf!

Was ist ein Präventionskurs?

Bei einem Präventions- bzw. förderwürdigen Gesundheitskurs handelt es sich um eine wichtige Methode der Gesundheitsvorsorge. Ziel eines Präventionskurses ist es, das Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil schrittweise zu entwickeln bzw. zu unterstützen. Das Präventionsangebot beruht auf der Verpflichtung gesetzlicher Krankenkassen, die Gesundheit ihrer Versicherten zu fördern, zu erhalten und Krankheiten vorzubeugen. Aus diesem Grund beauftragen Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), um die Qualitätssicherung sicherzustellen. 

Gesetzliche Krankenkassen erkennen Präventionskurse als zertifizierte Gesundheitskurse an, wenn diese sich nach §20 SGB V auf ein bestimmtes Handlungsfeld konzentrieren. Darunter zählen die Themen:

  • Bewegung

  • Ernährung 

  • Stressreduktion

  • Suchtmittelkonsum

Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse

  • Präventionskurse, die dem Qualitätsanspruch der ZPP entsprechen, werden zertifiziert und von Krankenkassen bezuschusst.
  • Gesetzlich Versicherte können sich bis zu zwei Präventionskurse im Kalenderjahr bezuschussen lassen.
  • Der Anteil des Zuschusses ist nicht vordefiniert und fällt von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich aus. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen

  • Du bist gesetzlich krankenversichert bzw. musst zum Start des Präventionskurses gesetzlich krankenversichert sein.
  • Der Präventionskurs muss nach §20 SGB V von der ZPP zertifiziert sein.
  • Du musst an mindestens 80 % der Kurseinheiten teilnehmen, beispielsweise an 8 von 10 Kurstagen.
  • Die Abrechnung kann nur mit deiner eigenen Krankenkasse erfolgen.

So erhältst du den Zuschuss für deinen Präventionskurs

Hinweis zu IKT-basierten Selbstlernprogrammen während der Corona-Pandemie

Mithilfe von IKT-basierten (Informations- und Kommunikationstechnologie-basierte) Selbstlernprogrammen können sich Versicherte Wissen selbst aneignen. Hierbei handelt es sich um Online Präventionskurse, die alle Kriterien des Leitfaden Prävention mit Ausnahme der Kriterien für die Räumlichkeit, Gruppengröße und Teilnehmerzahl erfüllen müssen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Teilnehmenden das handlungsfeldspezifische Wissen sowie praktische Anwendungen weitestgehend selbst erlernen. Um das zu gewährleisten, gibt es zur Unterstützung der Teilnehmenden einen wechselseitigen Austausch mit der E-Kursleitung.

Befristete Weiterführung der Ausnahmeregelung zur IKT-gestützten Durchführung von Präventionskursen bis 31.12.2022

Auch mit dem Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen werden einige Versicherte den Besuch von Präventionskursen im Präsenzformat vermeiden wollen. Für Diejenigen wurde die Ausnahmeregelung zur IKT-gestützten Durchführung von Präventionskursen letztmalig bis zum 31.12.2022 verlängert. Bis zu diesem Datum begonnene Kurse dürfen in diesem Format auch beendet werden. Anschließend startende zertifizierte Kurse dürfen nicht mehr IKT-gestützt begonnen werden, sofern keine Zertifizierung als IKT-Kurs erfolgt ist.

Wir wissen – es gibt Schöneres als die Krankenkasse zu wechseln.

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