Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche

Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen

Die Kindheit und Jugend sollte eine Zeit der Unbeschwertheit sein und um die Entwicklung der Liebsten gut im Blick zu halten, sind regelmäßige Untersuchungen beim Kinderarzt vorgesehen – von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Diese Untersuchungen werden U- und J-Untersuchungen genanntn. Sie dienen zur Früherkennung von Krankheiten und Vorsorge. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Doch welche U- und J-Untersuchungen gibt es und was muss ich beachten? Wir klären auf!

Welche U/J-Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Überblick der U- und J-Untersuchungen

  • U-Untersuchungen U1 bis U9, inkl. U7a: Nach der Geburt des Kindes erhalten Eltern ein Untersuchungsheft, in dem alle wichtigen Untersuchungen für den Nachwuchs aufgelistet sind. Insgesamt stehen zehn Untersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren an. In diesen werden Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett, Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen untersucht sowie mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen festgestellt. Darüber hinaus werden Regelimpfungen, wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln, in festgeschriebenen Abständen durchgeführt. 
  • J-Untersuchung: Jugendliche können sich zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr ärztlich untersuchen lassen und auf Wunsch empfohlene Impfungen nachholen. Jugendliche können diese Untersuchung alleine wahrnehmen. Sie bietet darüber hinaus die Gelegenheit, sich mit persönlichen Themen an die Ärztin oder den Arzt zu wenden.
  • Untersuchung auf Zahn-, Kiefer- und Mundkrankheiten: Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleischs zu erkennen. Kinder bis zu sechs Jahren haben Anspruch auf insgesamt sechs Untersuchungen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren können sich zweimal im Jahr untersuchen lassen.
  • Außerdem werden die Kosten der Schutzimpfung gegen Krebs des Gebärmutterhalses (HPV-Impfung) für Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren nach einer ärztlichen Beratung übernommen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern seit Juni 2018 auch für alle Jungen in diesem Alter. Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.

Ihre Rechte bei Vorsorgeleistungen

  • Eine Übersicht aller Vorsorge- und Früherkennungsangebote bietet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

  • Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat nach § 25 SGB V ein Recht auf kostenlose Gesundheitsuntersuchungen.

  • Die Teilnahme an den U/J-Untersuchungen ist freiwillig.

  • Neben den allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gibt es auch Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

  • Neben der Vorsorgeleistung gehört ein ärztliches Aufklärungsgespräch, in dem die jeweilige Untersuchung genau erklärt wird.

  • Darüber hinaus gibt es weitere Vorsorge- und Zusatzleistungen für Kinder und Jugendliche, die je nach Krankenkasse übernommen werden. Ein Vergleich lohnt sich.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • Sie als Elternteil sind gesetzlich krankenversichert und Ihr Kind über Sie mitversichert.
  • Ihr Kind erfüllt das Mindestalter für die jeweilige Untersuchung.

So läuft eine Vorsorgeuntersuchung ab

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