Kostenübernahme für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Für wen kommt eine künstliche Befruchtung oder Kryokonservierung infrage?

Zentrale Voraussetzungen sind:

  • Du kannst nicht auf natürlichem Wege schwanger werden.
  • Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind aus ärztlicher Sicht geeignet, um eine Schwangerschaft herbeizuführen
  • Du bist verheiratet und verwendest eigene Ei- und Samenzellen.
  • Frauen müssen 25 bis 39 Jahre alt sein; Männer 25 bis 49 Jahre.

Über die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung kann dich dein behandelnder Arzt oder deine behandelnde Ärztin in der Kinderwunschklinik beraten.

An welchen Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse?

Vor Behandlungsbeginn musst du uns einen ärztlich erstellten Behandlungsplan zur Genehmigung vorlegen. Die BERGISCHE übernimmt 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen.

Behandlungen am Körper des Mannes übernimmt die Krankenkasse des Mannes, Behandlungen am Körper der Frau übernimmt die Krankenkasse der Frau.

Häufig sind mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung nötig, damit du schwanger wirst. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur so lange zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wie hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Näheres legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien über künstliche Befruchtung fest. Danach besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht mehr, wenn sie

  • bei der Insemination im Spontanzyklus bis zu achtmal,
  • bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
  • bei der In-vitro-Fertilisation bis zu dreimal,
  • beim intratubaren Gameten-Transfer bis zu zweimal,
  • bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion bis zu dreimal

vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.

Wer kann die Kostenübernahme für Kryokonservierung beantragen?

Du hast Anspruch auf Kostenübernahme von Maßnahmen zur Kryokonservierung, wenn diese wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie notwendig erscheint, um spätere Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchzuführen. Welche weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfährst du bei uns.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Kostenübernahme der Kryokonservierung?

Die Kosten einer Kryokonservierung darf die BERGISCHE nur übernehmen, wenn aufgrund einer Erkrankung und deren Therapie das Risiko besteht, dass du unfruchtbar wirst. Außerdem gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Kinderwunsch ist vorhanden.
  • Frauen dürfen nicht älter als 39 Jahre alt sein.
  • Männer dürfen nicht älter als 49 Jahre alt sein.

Anschließende Maßnahmen der künstlichen Befruchtung müssen dem Grunde nach möglich sein.

Wie kannst du die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung oder Kryokonservierung beantragen?

Reich den Behandlungsplan der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes beziehungsweise des Kinderwunschzentrums samt Durchschlag bei uns ein.

Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informiere dich hierzu bei uns.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Welche Kosten entstehen für dich?

Für den Antrag musst du nichts bezahlen. Für die Behandlung wird ein Eigenanteil von 50 Prozent der gesetzlichen Kosten fällig. Solltest du zusätzliche private Leistungen mit der Kindewunschklinik vereinbaren, so sind diese in voller Höhe von dir zu tragen. Die BERGISCHE beteiligt sich in Höhe von 50 Prozent an den gesetzlichen Kosten. Diese werden direkt mit uns über deine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Im Normalfall verläuft das Verfahren wie folgt:

  • Deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe stellt fest, dass eine Fruchtbarkeitsbehandlung bei dir Aussicht auf Erfolg hat und überweist dich dann in der Regel an ein Kinderwunschzentrum.
  • Das Kinderwunschzentrum erstellt einen Behandlungsplan.
  • Der Behandlungsplan dient als Antrag auf Kostenbeteiligung.
  • Den Antrag kannst du bei uns online über die App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.
  • Das vollständig ausgefüllte Musterformular des Behandlungsplans mit beiden Durchschlägen sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen reichst du nacheinander an die Krankenkasse der Frau sowie des Mannes (falls ihr bei unterschiedlichen Krankenkassen gesetzlich versichert seid).
  • Die BERGISCHE prüft deinen Antrag und stellt dir eine Kostenübernahmebescheinigung aus.
  • Die Genehmigung wird auf dem Formular und den Durchschlägen erteilt.
  • Die Kostenübernahmebescheinigung gibst du deiner Ärztin oder deinem Arzt.
  • Deine Ärztin oder dein Arzt rechnet den Anteil direkt über deine elektronische Gesundheitskarte mit uns ab. Du erhältst eine Rechnung über deinen Eigenanteil.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 14 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen uns die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.

Die BERGISCHE entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.

Bitte beachte, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an dich oder uns versandt werden.

Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung deines Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.

Welche Fristen musst du beachten?

Du musst den Antrag vor der künstlichen Befruchtung beziehungsweise vor der Kryokonservierung deiner Spermien oder deiner Eizellen stellen.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du weitere Zuschüsse beim Bund und einigen Bundesländern erhalten, zum Beispiel, wenn du in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebst oder unverheiratet bist. Informationen dazu erhältst du unter anderem auf dem „Informationsportal Kinderwunsch“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen für eine Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung oder Kryokonservierung findest du im § 27a SGB V.

Wo findest du weiterführende Informationen?

Weitere Informationen findest du auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: