Mutterschutz

Alles, was du wissen solltest

zur Blogübersicht

Beitrag teilen

Wie ist das eigentlich mit dem Arbeiten, wenn ich schwanger bin? Die Zeit mit Bauch wirft auch ein paar ganz praktische Fragen auf: Wann kriege ich Mutterschutz? Kriege ich überhaupt Mutterschutz?

In diesem Blogartikel erzählen wir dir alles Wichtige über den Mutterschutz. Du wirst erfahren, dass der Mutterschutz mehr beinhaltet als nur den gesetzlichen Schutz der werdenden Mutter. Zu ihm gehört auch die Gesundheit der Mutter und des Kindes sowie ihre finanzielle Sicherheit.

Was ist Mutterschutz?

Der gesetzliche Mutterschutz sichert die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie die ihres Kindes. Den Frauen wird ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit fortzuführen, soweit dies gesundheitlich verantwortbar ist. Zum Mutterschutz gehört der Schutz vor einer unberechtigten Kündigung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Er beinhaltet auch eine finanzielle Absicherung in der Zeit, in der eine Beschäftigung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist.

Das Ziel des Mutterschutzes ist es, Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegenzuwirken. Für dich bedeutet das eine sorgenfreie und gesunde Zeit in dieser wichtigen Lebensphase.

Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?

Der Mutterschutz gilt für alle Frauen, die schwanger sind oder stillen und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einer geringfügigen Anstellung arbeitest, ob du eine Ausbildung machst, als Praktikantin tätig bist oder sogar im Ausland für ein deutsches Unternehmen arbeitest – du bist durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.

Besondere Regelungen gibt es für Frauen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder als Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeiten. Und auch befristet Beschäftigte genießen Mutterschutz, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Was gehört zum Mutterschutz?

  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du während der Schwangerschaft in einem sicheren Arbeitsumfeld bist. Es gibt spezielle Vorschriften, die dich vor gesundheitlichen Risiken schützen. Schwangere dürfen zum Beispiel keine schweren körperlichen Arbeiten ausführen, wie viel oder schweres Heben. Auch mit gesundheitsgefährdenden Stoffen dürfen sie nicht arbeiten.
  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und dem Mutterschutz kannst du nicht einfach gekündigt werden. Dieser gilt für mindestens 4 Monate nach der Entbindung.
  • Beschäftigungsverbot: In den letzten 6 Wochen vor und den ersten 8 Wochen nach der Geburt darfst du in der Regel nicht arbeiten. Sollte dein Kind früher kommen, verlängert sich der Mutterschutz entsprechend.
  • Einkommensschutz: Während du im Mutterschutz bist, sorgt das Mutterschaftsgeld dafür, dass dein Einkommen gesichert bleibt. Hierzu bekommst du Zahlungen von deiner Krankenkasse sowie von deinem Arbeitgeber.

Die Mutterschutzfrist: Wann beginnt und endet sie?

Normalerweise beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Aber keine Sorge, auch wenn dein Kind früher oder später kommt, wird der Mutterschutz angepasst. Bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.

Wusstest du, dass du die Mutterschutzfrist auch dann voll bekommst, wenn dein Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt? Du brauchst dir also keine Sorgen machen, falls der Geburtstermin überschritten wird!

Mutterschutz: Deine Rechte als Arbeitnehmerin

  • Arbeitgeber informieren: Du entscheidest selbst, wann du deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erzählst. Es ist jedoch sinnvoll, frühzeitig Bescheid zu geben, damit dein Arbeitgeber die nötigen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzen kann.
  • Ärztliche Bescheinigung: Wenn dein Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung verlangt, dass du schwanger bist, muss er die Kosten dafür übernehmen. Dein Arbeitgeber darf diese Information nicht ohne deine Zustimmung weitergeben.
  • Keine Rentenbeiträge während des Mutterschutzes: Während der Mutterschutzfrist zahlst du keine Beiträge zur Rentenversicherung. Aber keine Angst: Dir werden dennoch Anrechnungszeiten gutgeschrieben und später bei der Berechnung deiner Rente berücksichtigt.

Gefahrenschutz

Für die schwangere Frau gilt: Gefährdungen möglichst vermeiden! Nach dem Gefahrenschutz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für eine schwangere oder stillende Frau anzupassen. Dazu muss laut dem Arbeitsschutzgesetz jeder Arbeitsplatz auf sein Gefährdungspotential untersucht und Ergebnisse dokumentiert werden.

Sobald der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft in seinem Betrieb erfährt, ist er verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen, die sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben. In einem Gespräch mit der schwangeren Mitarbeiterin muss der Arbeitgeber auch weitere individuelle Bedürfnisse besprechen und klären, welche Anpassungen aus Sicht der Schwangeren erforderlich sind.

Weitere wichtige Informationen zum Mutterschutz

  • Keine Mutterschutzregelung für Adoptivmütter: Leider gilt der Mutterschutz nicht für Adoptivmütter. Aber es gibt andere Unterstützungsmöglichkeiten wie das Elterngeld.
  • Besondere Regelungen für Beamtinnen: Für Beamtinnen gelten spezielle Regelungen zum Mutterschutz.
  • Studierende: Studierende haben auch während der Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschutz, allerdings gibt es einige Besonderheiten. Die Mutterschutzfrist beträgt wie für berufstätige Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit müssen keine Prüfungen abgelegt werden, und diese können in Absprache mit der Hochschule verschoben werden. Finanzielle Unterstützung erhalten Schwangere in der Regel über Elterngeld, da sie kein Mutterschaftsgeld erhalten. Zudem schützt der Mutterschutz Studierende vor Nachteilen im Studium aufgrund der Schwangerschaft. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Hochschule und den zuständigen Stellen zu sprechen, um alle Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten zu klären.
  • Selbstständige: Als selbstständige Arbeiterin hängt der Anspruch auf das Muttergeld von der Krankenversicherung ab. Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, ist der Bezug von Mutterschaftsgeld an den Anspruch auf Krankengeld geknüpft. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld, das die gesetzliche Krankenkasse im Krankheitsfall zahlen würde. Da das Einkommen von Selbstständigen oft schwankt, wird das Krankengeld auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten sechs Monate berechnet. Du erhältst 70 % dieses Durchschnittseinkommens.

Wie lange muss mich mein Arbeitgeber zum Stillen freistellen?

Bis zum ersten Geburtstag ihres Kindes haben berufstätige Mütter das Recht, mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal eine Stunde zum Stillen freigestellt zu werden. Diese Freistellung beantragst du mündlich oder schriftlich beim Arbeitgeber. Er darf dir dafür weder den Lohn kürzen, noch wird die Zeit auf Ruhepausen angerechnet.

Arbeitet die Mutter mehr als acht Stunden ohne eine zweistündige Ruhepause, stehen ihr zweimal täglich mindestens 45 Minuten für das Stillen zu. Fehlt eine Stillmöglichkeit am Arbeitsplatz, sind sogar 90 Minuten Stillzeit möglich.

Die Entscheidung, wann, wo und wie lange sie stillen möchte, liegt bei der Mutter selbst. Stellt der Arbeitgeber sich quer, hilft die Aufsichtsbehörde. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Stillpausen, sollten jedoch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen.

Fazit: Der Mutterschutz gibt dir Sicherheit

Der Mutterschutz sorgt dafür, dass du während der Schwangerschaft und nach der Geburt gut geschützt bist – sowohl gesundheitlich als auch finanziell. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du unter sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten kannst, und du bekommst während des Mutterschutzes eine finanzielle Unterstützung. Das Gesetz ist klar: Du bist während dieser Zeit gut abgesichert.

Wenn du Fragen zu deinem Mutterschutz hast oder unsicher bist, welche Rechte dir zustehen, melde dich bei uns der BERGISCHEN KRANKENKASSE:

Telefon 0212 2262-260 
Fax  0212 2262-5415
E-Mail baby@bergische-krankenkasse.de

Das bietet dir die BERGISCHE KRANKENKASSE

Mit dem Mutterschutzrechner der BERGISCHEN KRANKENKASSE hast du einen praktischen Helfer an deiner Seite, der dir hilft, die Mutterschutzfrist korrekt zu berechnen.

Du findest ihn unter: https://www.bergische-krankenkasse.de/mutterschutz-elternzeitrechner

zur Blogübersicht

Beitrag teilen