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Wie ist das eigentlich mit dem Arbeiten, wenn ich schwanger bin? Die Zeit mit Bauch wirft auch ein paar ganz praktische Fragen auf: Wann kriege ich Mutterschutz? Kriege ich überhaupt Mutterschutz?
In diesem Blogartikel erzählen wir dir alles Wichtige über den Mutterschutz. Du wirst erfahren, dass der Mutterschutz mehr beinhaltet als nur den gesetzlichen Schutz der werdenden Mutter. Zu ihm gehört auch die Gesundheit der Mutter und des Kindes sowie ihre finanzielle Sicherheit.
Der gesetzliche Mutterschutz sichert die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie die ihres Kindes. Den Frauen wird ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit fortzuführen, soweit dies gesundheitlich verantwortbar ist. Zum Mutterschutz gehört der Schutz vor einer unberechtigten Kündigung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Er beinhaltet auch eine finanzielle Absicherung in der Zeit, in der eine Beschäftigung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder gesetzlicher Vorgaben nicht möglich ist.
Das Ziel des Mutterschutzes ist es, Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegenzuwirken. Für dich bedeutet das eine sorgenfreie und gesunde Zeit in dieser wichtigen Lebensphase.
Der Mutterschutz gilt für alle Frauen, die schwanger sind oder stillen und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einer geringfügigen Anstellung arbeitest, ob du eine Ausbildung machst, als Praktikantin tätig bist oder sogar im Ausland für ein deutsches Unternehmen arbeitest – du bist durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.
Besondere Regelungen gibt es für Frauen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder als Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeiten. Und auch befristet Beschäftigte genießen Mutterschutz, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Normalerweise beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Aber keine Sorge, auch wenn dein Kind früher oder später kommt, wird der Mutterschutz angepasst. Bei einer Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.
Wusstest du, dass du die Mutterschutzfrist auch dann voll bekommst, wenn dein Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt? Du brauchst dir also keine Sorgen machen, falls der Geburtstermin überschritten wird!
Für die schwangere Frau gilt: Gefährdungen möglichst vermeiden! Nach dem Gefahrenschutz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für eine schwangere oder stillende Frau anzupassen. Dazu muss laut dem Arbeitsschutzgesetz jeder Arbeitsplatz auf sein Gefährdungspotential untersucht und Ergebnisse dokumentiert werden.
Sobald der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft in seinem Betrieb erfährt, ist er verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen, die sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben. In einem Gespräch mit der schwangeren Mitarbeiterin muss der Arbeitgeber auch weitere individuelle Bedürfnisse besprechen und klären, welche Anpassungen aus Sicht der Schwangeren erforderlich sind.
Bis zum ersten Geburtstag ihres Kindes haben berufstätige Mütter das Recht, mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal eine Stunde zum Stillen freigestellt zu werden. Diese Freistellung beantragst du mündlich oder schriftlich beim Arbeitgeber. Er darf dir dafür weder den Lohn kürzen, noch wird die Zeit auf Ruhepausen angerechnet.
Arbeitet die Mutter mehr als acht Stunden ohne eine zweistündige Ruhepause, stehen ihr zweimal täglich mindestens 45 Minuten für das Stillen zu. Fehlt eine Stillmöglichkeit am Arbeitsplatz, sind sogar 90 Minuten Stillzeit möglich.
Die Entscheidung, wann, wo und wie lange sie stillen möchte, liegt bei der Mutter selbst. Stellt der Arbeitgeber sich quer, hilft die Aufsichtsbehörde. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Stillpausen, sollten jedoch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen.
Der Mutterschutz sorgt dafür, dass du während der Schwangerschaft und nach der Geburt gut geschützt bist – sowohl gesundheitlich als auch finanziell. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du unter sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten kannst, und du bekommst während des Mutterschutzes eine finanzielle Unterstützung. Das Gesetz ist klar: Du bist während dieser Zeit gut abgesichert.
Wenn du Fragen zu deinem Mutterschutz hast oder unsicher bist, welche Rechte dir zustehen, melde dich bei uns der BERGISCHEN KRANKENKASSE:
Telefon 0212 2262-260
Fax 0212 2262-5415
E-Mail baby@bergische-krankenkasse.de
Mit dem Mutterschutzrechner der BERGISCHEN KRANKENKASSE hast du einen praktischen Helfer an deiner Seite, der dir hilft, die Mutterschutzfrist korrekt zu berechnen.
Du findest ihn unter: https://www.bergische-krankenkasse.de/mutterschutz-elternzeitrechner