Bereite dich ganz entspannt auf die Geburt deines Kindes vor. Wenn die Hebamme deines Vertrauens den Geburtsvorbereitungskurs online durchführt, erstatten wir wie gewohnt die Kosten deines Geburtsvorbereitungskurses in voller Höhe.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Hebamme bzw. Kursleiterin muss ein Kommunikationsmedium bereitstellen, das eine synchrone Kommunikation mit dir ermöglicht (telefonisch oder per Videotelefonie, ihr seid gemeinsam im Call). Bei der Videotelefonie dürfen für dich als Versicherter keine Kosten entstehen (insbesondere keine zusätzlichen Software- oder Nutzungskosten).
- Alle Kurseinheiten werden in einem direkten, in Echtzeit stattfindenden Kontakt zwischen den Teilnehmerinnen und der Kursleitung durchgeführt.
- Die Hebamme kann dir die Teilnahme bis zu acht Wochen nach Leistungserbringung rückwirkend unterzeichnen, wenn sie auf der Bestätigung darauf hinweist, dass sie den Kurs mittels eines Kommunikationsmediums durchgeführt hat. Alternativ ist eine Bestätigung per E-Mail darüber, dass du an dem jeweiligen Kurs (Tag und Uhrzeit) teilgenommen hast, als Beleg ausreichend.
- Wegegeld kann bei der Erbringung von Leistungen mittels Kommunikationsmedium nicht erstattet werden.