Der perfekte Zahnersatz

für dein strahlendstes Lächeln

Lächle doch mal – und zeig strahlende Zähne! Ob die noch alle echt sind, ist doch Nebensache. Schönen Zahnersatz bekommst du über deine BERGISCHE KRANKENKASSE. Egal, ob Krone, Brücke oder gleich eine vollständige Prothese.

Dame und Herr in einem Beratungsgespräch.

Zuschuss mit Bonusheft

Der Zuschuss zu deinem medizinisch notwendigen Zahnersatz ist nach festen Tarifen geregelt. Der Betrag richtet sich jeweils einzeln danach, welche Art von Zahnersatz erforderlich ist. Den Rest hast du in der Hand: Regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt sparen dir bares Geld! Wer über sein Bonusheft nachweist, dass er in den vergangenen fünf Jahren lückenlos die Kontrolluntersuchungen wahrgenommen hat, erhält 10 Prozent zusätzlich zum regulären Zuschuss. Kannst du die Kontrollen über zehn Jahre nachweisen, erhältst du sogar 15 Prozent mehr.

Schick uns dein sorgfältig ausgefülltes Bonusheft zu – im Original oder als Kopie.

DentNet: Zahnersatz zum Nulltarif

DentNet: Zahnersatz zum Nulltarif

Über das DentNet-Programm profitieren Versicherte der BERGISCHEN von vergünstigten Zahnleistungen sowie kostenfreien Vorsorgeangeboten.

2te-ZahnarztMeinung

2te-ZahnarztMeinung

Versicherte der BERGISCHEN können im Onlineportal kostenlos weitere Angebote für ihren Zahnersatz einholen – vielleicht sogar von ihrem eigenen Zahnarzt.

Härtefallregelung beim Zahnersatz

Härtefallregelung beim Zahnersatz

Die Härtefallregelung unterstützt Versicherte mit niedrigerem Einkommen mit einem höheren Zuschuss zum Zahnersatz.

Älterer Herr draußen

Zahnersatz im Ausland

Du möchtest deine Dritten Zähne außerhalb Deutschlands anpassen und erstellen lassen? Dann gibt es einiges zu beachten.

Denk vor allem daran: Zahnersatz im Ausland rechtzeitig vorab beantragen!

Was du sonst noch zum Zahnersatz aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland wissen musst, erfährst du hier: 

Zahnersatz im Ausland

Mängelbegutachtung

Auch der Beste macht mal einen Fehler. Wenn dein Zahnersatz nicht passt oder gar Fehler aufweist, ist zunächst einmal dein Zahnarzt in der Pflicht. Er bessert nach und behebt, was nicht passt. Wenn nötig, muss er auch mehrfach nochmal ran – eventuell sogar den Zahnersatz neu anfertigen.

Schwierig wird es, wenn der Mangel nicht behoben werden kann. Manchmal sind Arzt und Patient sich auch nicht einig. Dann kommt unter Umständen ein Mängelgutachten in Frage. Die Berater bei der BERGISCHEN stehen dir mit ihrer Erfahrung zur Seite. Hol uns ruhig frühzeitig ins Boot!